AGBs Allgemeines
Andreas Vondru vermittelt DJs, Künstler und Musiker für Veranstaltungen und führt Aufträge zu nachfolgenden Bedingungen durch. Ein Vertragsverhältnis entsteht zwischen dem Veranstalter – , nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt
und dem jeweiligen DJ, Künstler oder Musiker nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Musik Dienstleistung. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nicht Vertragsbestandteil. Der AG wird darauf hingewiesen, dass der Musikstil des Künstlers stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des AN unterliegt.
- Mitteilung von Beanstandungen Der Auftraggeber wird ersucht, erkennbare Beanstandungen hinsichtlich der vereinbarten Dienstleistungen, insbesondere betreffend Lautstärke, Musikauswahl, technische Ausstattung oder Veranstaltungsablauf, nach Möglichkeit unverzüglich während der Veranstaltung dem eingesetzten Künstler oder einem verantwortlichen Ansprechpartner mitzuteilen.
Dies dient dazu, dem Auftragnehmer die Möglichkeit einzuräumen, auf Beanstandungen zeitnah zu reagieren und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.
2. Möglichkeit zur Verbesserung
Soweit dies nach Art der Beanstandung möglich und zumutbar ist, wird der Auftragnehmer bemüht sein, eine berechtigte Beanstandung unverzüglich zu prüfen und geeignete Verbesserungsmaßnahmen vorzunehmen.
Bei laufenden Veranstaltungen können insbesondere Anpassungen der Lautstärke, der Musikauswahl oder der technischen Einstellungen erfolgen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte musikalische Stimmung, eine bestimmte Anzahl tanzender Gäste oder einen bestimmten Veranstaltungserfolg besteht nur, soweit ein solcher ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
- Beanstandungen nach der Veranstaltung
Beanstandungen, die erst nach Abschluss der Veranstaltung vorgebracht werden, können ebenfalls geltend gemacht werden.
Zur sachgerechten Prüfung wird der Auftraggeber ersucht, die betroffenen Leistungen, den Zeitpunkt und die Art der behaupteten Abweichung möglichst konkret zu beschreiben.
Soweit vorhanden, können entsprechende Unterlagen, Nachrichten oder sonstige Nachweise übermittelt werden.
- Gesetzliche Ansprüche
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und sonstigen zwingenden Ansprüche des Auftraggebers bleiben uneingeschränkt bestehen.
Insbesondere führt eine unterbliebene Mitteilung während der Veranstaltung nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
- Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Beanstandungen und die daraufhin gesetzten Maßnahmen im erforderlichen und datenschutzrechtlich zulässigen Umfang zu dokumentieren.
Die Dokumentation dient der Qualitätssicherung, der Klärung von Leistungsabweichungen und der Wahrung berechtigter Interessen der Vertragsparteien.
- Kulanzleistungen und einvernehmliche Lösungen
Freiwillige Preisnachlässe, Gutschriften oder sonstige Kulanzleistungen können ohne Anerkennung einer Rechtspflicht angeboten werden.
Eine abschließende Bereinigung strittiger Ansprüche bedarf einer entsprechenden wirksamen Vereinbarung zwischen den betroffenen Vertragsparteien.
Nachträgiche Änderungswünsche des AG bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Dem AG ist Stiel & Art des Künstlers (AN) bekannt und kann am Veranstaltungs–Tag/Abend die Lautstärke mitbestimmen. Zur besseren Verständigung von
Wünschen des AG und AN erfolgt eine persönliche / telefonische Musikbesprechung – oder Auswahl vom Musik-Wünsche Fragebogen diese wird dann schriftlich dem An geschickt. Wichtig ist zu Verstehen dass der Künstler (AN) anhand der gewünschten Genre vom AG und Anhand der Musikwünsche des AG ein Bild bekommt, wo AG Musikalisch zu Hause sind! Musikwünsche am Abend, werden hinsichtlich der Wünsche vom AG am Abend vom AN abgeschätz, ob sie zu dem Abend dazu passen und dann umgesetzt. Die Musik-Wünsche vom AG ist keine 1-1 Playlist, die an dem Abend vom AN umgesetzt werden müssen, sondern dienen dazu, dass der AN ein besseres Bild vom Musikgeschmak des AG bekommt.
Rechte des Künstlers (AN)
- Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung den Weisungen des Veranstalters (AG). Dem Veranstalter sind sein Stil und seine Art bekannt. Der Künstler ist nur an die durch diesen Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Disposition und Regie obliegt dem Künstler. Die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig vom Erfolg des Künstlers in seiner Darbietung beim Publikum.
- Der Veranstalter (AG) kann sich nicht darauf berufen, dass die Künstler (AN)künstlerisch oder technisch nicht ausreichend ausgestattet sind.
- Der Künstler (AN) ist berechtigt seinen Auftritt vorzeitig zu beenden, wenn eine weitere Darbietung unzumutbar ist. Eine derartige Unzumutbarkeit ist exemplarisch in folgenden Fällen gegeben: Körperliche, tätliche Angriffe auf den Künstler während der Veranstaltung, Zuschauerausschreitungen, mangelhafte Bühnenausstattung und unzureichende technische Voraussetzungen. In einem derartigen Fall bleibt die volle Vergütungspflicht des Veranstalters bestehen.
- Der Künstler (AN) ist nicht verpflichtet Spiele, Animation und Programmpunkte ect zu moderieren, wenn es nicht ausdrücklich und schriftlich vom AG gewünscht und festgehalten ist, dass der der AN dass laut Wunsch des AG machen soll. Wenn es der Wunsch vom AG ist, dass der AN Aktiv dass und selbständig machen soll, muss es entweder in schriftlicher Form per Mail, oder am Musik-Wünsche-Frage Bogen unter dem letzten Ausfüll Kästchen Explizit als Wunsch publiziert werden, sodass AN dass auch weiss. Im letzten Kästen beschrieben:
- Getränke werden dem Künstler in ausreichender Menge in einem kleinen Kühlschrank im Backstagebereich zur Verfügung gestellt, oder in Lokalen kann sich der Künstler bei den Kellner Getränke bestellen
- Für den Erfolg der künstlerischen Darbietung an dem Publikum übernimmt der AN keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt! Der AN kann nicht garantieren, dass das Event (Hochzeit / Clubbing / Geburtstag / Firmenevent) ein Erfolg beim Publikum wird. Der AN übernimmt keine Gewährleistung gegenüber dem AG, dass bestimmte gewünschte Szenen wie: alle Gäste Tanzen, springen, sind lustig bei Spielen/Aktivitäten oder singen an dem Abend – eintreffen!
- Ausfall Künstler – Der AG hat keinen Schadensersatz Anspruch gebenüber dem AN, wenn der gewünschte Künster durch Krankheit oder Unfall seine künstlerische Tätigkeit an dem Abend nicht nachgehen kann. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt! Der AN verpflichtet sich aber gegenüber dem AG, dass ein Künstler als Ersatz den Tag/Abend übernimmt und dass dem AG durch einen anderen Künstler keine Mehrkosten entstehen! Der AN hat das Recht einen Künstler aus seinem DJ-Pool dafür zu nehmen. Der AN ist nicht verpflichtet gegenüber dem AG einen wunsch Künstler von einem anderen DJ Unternehmen zu buchen, sofern er aus seinem eigenen Pool einen Ersatz stellen kann! Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt!
- Fragebogen Musikwünsche – Die Musikwünsche und Wunsch-Musik-Genre bzw NO-Goes Genre dienen dazu, dem Künstler einen besseren Einblick und Verständniss in den Musik-Geschmak des Kunden zu bekommen! Musikwünsche sind keine 1-1 Playlist die vom Künstler umgesetzt werden müssen. Der Künstler (AN) versucht so viele Musikwünsche wie Möglich vom Auftraggeber (AG) an dem Abend umzusetzten, gibt aber keine Gewährleistung, dass er tatsächlich Alle, einen Teil, oder Einzelne nur spielt! Der Künstler (AN) nimmt keine Gewährleistung ab, wie viele er davon tatsächlich am Tag/Abend spielt. Der Künstler passt sich zum Wohle der Gästen, der Stimmung und der Mehrheit der Gäste an, unter der Berücksichtigung der NO-Go Genre des (AG) und der Wunsch-Musik-Genre, in der er sich vom (AG) Bewegen darf an.
- Musikwünsche von Gästen Person die sie abgibt Beurteilt und dann vom AN gestattet, wenn Sie im Stil des AG sind. Musikwünsche die gar nicht zum Stil und Event des AG passen werden solange nicht erfüllt, bis der AG eine Mündliche oder schriftliche Zusage
des Musikwunsches dem AN bekannt gibt.Der AN kann nicht garantieren, dass das Event ein Erfolg beim Publikum wird, mit dem Musik–Wunsch–Stil des AG. Der AN ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von AG gewünscht
ist. Der AN wird sein bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, für Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier, Geburtstags, Business–Event, Club Einsatz ect.. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Stimmung
oder Szenen am Tag/Abend auftreten werden. Publikumserfolg – Vorherige Absprachen zur musikalischen Gestaltung des Programms zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind möglich und erwünscht. Für den Erfolg der
künstlerischen Darbietung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt!
Nicht–Richtige Meinungsäuserungen in schriftlicher Form im Netz oder Print, wird als Rufschädigung angesehen und dementsprechend angeklagt. (ZB. AG wünscht sich vom AN nur Schlager und dass kommt beim Publikum nicht an und verbreitet im Netz, dass er schlechte Musik macht und keine Stimmung zusammenbringt – obwohl
ihm der AN am Abend zur Kenntnis vorgelegt hat, dass Publikum kein Schlager will. , aber mit 80er 90er würde das Publikum sehr gerne feiern – ein Beispiel)
Der AG gestattet dem AN als Beweisplicht Videos und Live-Mitschnitte aus dem Abend zu machen, sodass in einem Streitfall bewiesen werden kann, ob die Gäste getanzt haben, oder nicht?
Auftrittsbedingungen Bei Veranstaltungen im Freien (Open Air, Hoffest, etc.) ist eine geeignete, funktionelle und ausreichend gesicherte Überdachung für AN und Technik in der Größe von mindestens 3m x 3m seitens des AG zu stellen. Bei Temperaturen
von unter 18 Grad Celsius ist eine geeignete, ausreichend dimensionierte Heizung inkl. Betriebsmittel seitens des AG zu stellen. Im Innenbereich ist ebenso für ein angemessenes Klima zu sorgen. Wird eine Bühne gestellt, so hat diese
stabil und sicher zu sein. Bei Nichtbeachtung kann der Auftritt verweigert werden, wobei die Gagenforderung des AN unberührt bleibt. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Anwendung von Pyrotechnik ein ausreichender
Sicherheitsabstand zum AN und seiner Technik eingehalten wird. Sollte dies von AG nicht beachtet werden, haftet er vollumfänglich für entstehende Schäden. Werden diese Punkte nicht berücksichtigt kann der Auftritt abgesagt bzw.
abgebrochen werden. Die Forderung der vereinbarten Bruttogage bleibt hierbei bestehen.
Behördliche Bestimmungen: Der AG versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder andere Bestimmungen entgegenstehen. Die Veranstaltung wird durch den AG ordnungsgemäß bei allen notwendigen Institutionen wie z.B.
Ordnungsamt, GEMA, Polizei etc. angemeldet. Daraus resultierende Kosten trägt der AG. Die Prüfung, ob eine Veranstaltung GEMA–pflichtig ist, obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden
Gebühren und wird diese direkt an die Gesellschaft entrichten.
Haftung
Der AG übernimmt die Haftung für die Sicherheit des AN, sowie für das vom AN oder beauftragten Unternehmen in den Veranstaltungsort eingebrachte Equipment. Der AG haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung
für Personen– und Sachschäden, sowie ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch den AN verursacht wurde. Der AG haftet ebenfalls für Schäden am Equipment vom AN, die vor, nach oder
während der Veranstaltung durch den AG oder deren Gäste verursacht werden. Bei Beschädigungen am Equipment, Ton Technik, Lichttechnik, Mikrophon, DJ–Technik, Laptop, Photobox ect durch nicht ausreichend abgesicherten
Stromkreis des Veranstaltungsortes, kann er kein Rücktrittsrecht an Schadenersatz geltend machen. Es liegt dem AG in Verantwortung ausreichend Sicherung für den AN zu garantieren oder bereit zu stellen . Kann der AN die
Vereinbarte Leistung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, eine behördliche Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall oder Stromschwankungen beim AG nicht einbringen, so
hat der AG kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Daraus Ergibt sich das kein Recht auf die Zurückhaltung der vereinbarten Gage durch den AN und kein Anspruch auf Schadenersatz. Der AG verpflichtet sich, die Veranstaltung
ordnungsgemäß zu sichern, so dass Schäden an ausführenden und teilnehmenden Personen und Technik vom AN ausgeschlossen sind. Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die während der
Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung durch Verhalten des AG, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der AG. Die entstandenen Kosten werden dem AG in
Rechnung gestellt.Bei Ausfällen durch “höhere Gewalt” (Krankheit, unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Dies gilt insbesondere beim Ausfall der Technik im Ablauf der Veranstaltung. Der AN ist bei so einer Situation bemüht einen aliquaten Ersatz zu stellen. Dies wird dem AG gewährt und muss in der enstandenen Sitation abgewogen
werden. ZB. Unfall des AN während er zur Veranstaltung des AG fährt. Bei Krankheit. Im Falle durch Krankheit, bzw Verhinderung der Aufnahme des AN (DJ wird Krank) bekommt der AG vom AN einen gleichen Ersatz aus seinen DJ
Pool und der AG muss mit keinen Mehrkosten rechnen. Bei so einer Situation wird der AG vom AN im Vorhinein in Kenntnis gesetzt. Dieser Ersatz kommt mit gleichwertiger Technik zu dem Einsatz. Haftung Requisiten Fotobox AG – Der
AG haftet für die Requisiten, die vom AN bereit gestellt werden. Vor Auftritt Beginn wird mittels einer Bestandsliste der Ist–Stückzahl der Fotobox Requisiten kontroliert, die der AG (oder einer vom AG zb. Trauzeuge ect.) bestätigt. Am
Ende einer Veranstaltung, wird diese wieder kontrolliert, ob die Ausgangs Anzahl mit der Endanzahl übereinstimmt. Fehlende Requisiten, oder zerstörte Requisiten werden dem AG mit € 39,– Euro pro Stück in Rechnung gestellt.
Angebote, Verträge, Auftragserteilung, Honorare
Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Eine Buchung kommt durch Annahme eines Angebots in schriftlicher oder mündlicher Form zustande. Der AG schickt dem AN in schriftlicher Form, die Bestätigung des Angebotes zu. Dies kann mit Unterfertigtem Angebot mit Unterschrift und Datum, oder auch per schriftlicher Form Per Mail, WhatsApp, SMS sein! Der Vertrag zwischen AG und AN bekommt mit diesem Vorgang Rechtsgültigkeit! Die Vertragsgültigkeit zwischen AG und AN, ändert sich nicht wenn, keine Anzahlung von AN an AG laut Angebot/Vertrag gestellt wird, auch bei einer nicht geleisteten / erbrachten Anzahlung von AG an AN (wenn eine im Angebot/Vertrag ausgemacht worden ist), erlischt nicht das Vertragsverhältnis zwichen AG und AN und der Vertrag bleibt Rechtsgültig. Es ist nicht bindend erforderlich und teilweise auch nicht möglich, das sich AN und AG vor dem Event persönlich (pysisch Anwesend) Treffen, da es oft durch große Entfernungen (Tirol, Salzburg, Deutschland, Amerika) nicht immer möglich ist, oder auch Telefonate, Skype, Zoom ect. zu führen vor dem Event – all diese Sachen haben keinen Einfluss auf die Rechtsgültigkeit und Vertragsgültigkeit. Auch gibt es keine Auswirkungen wenn durch einen Unfall / Krankheitsfall des Künstlers passiert und ein Treffen, bzw Telefonat bis zum Event zu knapp und kurzfristig, einfach nicht möglich ist, oder einer der beiden AN, oder AG durch Arbeit, oder durch Tätigkeit seiner künstlerischen Leistung an anderen Events tätig ist und einen Treffen und Telefonat in den Zeiten nicht nachkommen kann. Wenn diese Faktoren und Begebenheiten zwischen AG und AN auftreten sollten, hat das keinerlei Auswirkungen zur Aufrechterhaltung der Vertragsgültigkeit, wenn dies nicht vor dem Event passiert. Es gibt auch keinerlei Auswirkungen auf die Vertragsgültigkeit wenn zwischen AG und AN kein persönliches Treffen stattfindet, wie es im internet im Kontakt Formular (https://www.showtime.at/kontakt/ Buchungsverlauf auf ein kostenloses und unverbindliches Kennenlernen hingewiesen wird, das ist eine Möglichkeit, aber kein fixer Bestandteil einer Buchung und hat keinerlei Auswirkung bei einem zustandegekommenen Vertrag zwischen AG und AN. Auch bei Stornos von AG an An, durch den Grund „eines nicht persönlich, physisch Anwesendes Treffen“ nimmt es keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit des Vertrages zwischen AG und AN. Wenn im Angebot kein expliziter DJ/Künstler angeführt wird, so kommt ein Künstler aus dem DJ Pool für das Event zum Einsatz. Wird ein expliziter Künstler im Angebot für den AG angegeben, hat der AN im Krankheitsfall ect. das Recht, mit einem Ersatz DJ aus dem DJ Pool für Ersatz zu sorgen. Das Ausgemachte Honorar, Spesen, Hotel ect. laut Angebot, bekommt durch einen anderen Künstler durch AN an AG keine Beeinflussung, sowie es verfällt dadurch auch Nicht das Vertragsverhältniss und Vertragsgültigkeit zwischen AG und AN.
Auftrittsbedingungen DJ & Saxophonist: Bei einem DJ & Saxophonist Einsatz, der extern verbucht wird, bezieht sich der Preis auf den angebotenen Saxophonisten und nicht für DJ und Saxophonist! Die Position DJ ist im DJ Service als extra Position dargelegt und wird auch extra in Rechnung gestellt, bzw wird auf den Angeboten als seperate Position angeführt. Bei einem DJ & Saxophonist Einsatz spricht man von einer Auftrittszeit (Auftrittszeit ist Nicht effektive Spielzeit), je nachdem was im Vertrag / Angebot aufgeführt wird von 1 Stunde bis 2 Stunden. Auftrittszeit ist nicht gleich erbrachte Spielzeit vom Saxophonisten! In 60 Minuten Auftrittszeit stehen dem Saxophonisten nindestens 2x 10 Minuten Pause zu, oder 4x 5 Minuten Pause, was eine effektive Spielzeit von 40 Minuten ergibt! Bein einer Auftrittszeit von 2 Stunden, stehen dem Künstler 4x 10 Minuten Pause zu, oder 8x 5 Minuten Pause, während der Sets zu, was eine effektive Spielzeit von 80 Minuten ergibt. Der Künstler kann seine Pausen frei wählen und einteilen, wie er es braucht. Dem Künstler steht das Recht vor, wenn er körperlich in der Lage ist, längere Sets zu spielen und die Pausen am Schluss seines Sets zu machen. Beispiel. 2 Stunden Auftrittszeit wurden gebucht von AG von 21:00 bis 23:00. Der Künstler spielt spielt mit 10 Minuten Pause in seinen Sets von 21:00 bis 22:30 und nimmt somit die restlichen 30 Minuten seiner Pausen war. Somit hat der Künstler seinen Soll-Auftrittszeit von 80 Minuten erledigt und es liegt im frei, ob er die halbe Stunde in der Location seine Pause verbringt, oder die Location verlässt. Dem AG ist in dem Fall kein Schaden enstanden und kann keine nachträglichen Preis Reduktionen bemängeln, oder beanstanden. Da der Saxophonist eine externe Person ist, gilt für Ihn das gleiche Recht, wie dem DJ für Anreise & Übernächtigung (wenn er nicht unmitelbar aus der Nähe kommt! Also Wien Veranstaltungsort – der Künstler kommt aus Wien) und Essen & Getränke. Bei einem Ausfall von einem Saxoponisten, wird der nächste Saxophonist intern von unseren Team gebucht und tritt auf der Veranstalung des AG auf. Der AG hat an den AN keinerlei Anspruch auf Preis Reduktionen bemängeln, oder beanstanden, wenn ein anderer Saxophonist wie ausgemacht, dass gebuchte Event bespielt und anders ist in seiner Art & Weise. Der AG hat auch keinen Aspruch auf Preis Reduktion, wenn Stil & Art vom gebuchten Künstler, beim Publikum nicht ankommt. Das Honorar des Künstlers ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung und wird zu 100% in REchnung gestellt. Für Auftragstonierungen des Saxophonisten, gelten auch unsere AGBs für Auftragstonierungen. Wenn Flüge, Hotel, Zug, Bus von unserer Seite (AN) für den Künstler für den AG gebucht wurden für einen Einsatz, werden diese bei einer Autrittstonierung dem AG in Rechnung gestellt.
Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag
aufgeführten Summe. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist vor dem Auftrag vor Auftrittsbeginn, in bar fällig oder per Überweisung 14 Tage vor dem Event vor Veranstaltungsbeginn fällig. der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E–Mail zu erhalten. in diesem
Fall entfällt der Versand Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, Auszahlbar oder kombinierbar Für eine spontane Verlängerung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch den AG, wird ein Honorar 100,00 EUR inc. Steuern für
jede angefangene Verlängerungsstunde (und bereits angefangenen) berechnet, außer der Stundenpreis ist laut Angebot anders angegeben, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde Preise und Bezahlung – Es gelten die Preise und
Zahlungskonditionen des AN. Engagements zu anderen Preisen und Zahlungskonditionen sind grundsätzlich möglich und erfordern die Schriftform. Wenn nicht anders vereinbart 30% Anzahlung der vereinbarten Gage 14 Tage nach
dem Vertragsabschluss zwischen AG und AN. Die 2 Hälfte der Gage (70%) je nach Vereinbarung 14 Tage vor der Veranstaltung durch Überweisung an das Konto des AN oder Bar am Tag der Veranstaltung, persönlich an den AN vor
Auftritts Beginn. Die Gage wird nach dem Soundcheck fällig, und ist an den AN oder eine beauftragten Person in bar auszuzahlen. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Werden Zahlungen gestundet oder
gerät der AG in Verzug, werden Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Bundesbank berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges des AG werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche
gegen ihn sofort fällig. Forderungen des AG gegen den AN können nicht abgetreten werden. Dem AG steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG ist ausgeschlossen, sofern die
Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (vertraglich) sind. Beauftragte Personen sind zum Inkasso berechtigt.Der AN behält sich das Recht vor keine Dienstleistung zu erbringen, bis zur ordentlichen Bezahlung
der vereinbarten Gage vom AG vor Veranstaltungsbeginn, wenn Technik vom AN für den AG im Rahmen der Vereinbarung aufgebaut worden sind. Eine Nachverrechnung wie oben erwähng ist Möglich, wird aber mit einem Zuschlag
von 75,– Euro durch den Mehraufwand im Nachhinein mehr berechnet.
Vertragsänderung, Gültigkeit der Verträge, Vertragsrücktritt / Storno:
Verträge können nicht geändert werden, jedoch können sie in beiderseitigem Einverständnis neu abgeschlossen werden. Verträge per Fax, E–Mail oder Internetbuchung werden von den Vertragspartnern grundsätzlich als bindend
anerkannt. Eine Kündigung (Widerruf) des Vertrages ist nur gemäß unserer Stornobedingungen bzw. unserer Widerrufserklärung möglich. Nicht Ausgenommen davon sind Verträge zur Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen, die nach
Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Auftragsstonierung:
Es werden folgende Stornogebühren bei Rücktritt des Auftraggebers berechnet: Der AN hat 30 Tage das Recht, kostenfrei von dem Gebuchten Service ohne Stornokosten zurück zu treten. Es muss eine schriftliche Stonierung per Mail, als Dokument mit Datum und Unterschrift, alles Lesbar an info@showtime.at gesendet werden. Nach den 30 Tagen gibt es eine Stornogebühr von 37% des Auftragewertes! Storno bis 6 Monate vor der Veranstaltung, 50% der vereinbarten Gage, Storno bis 3 Monate vor der Veranstaltung, 60% der vereinbarten Gage. Stornos
bis 30 Tage vor der Veranstaltung, 100% der vereinbarten Gage.. Eine Stonierung eines Vertrages ist nur in schriftlicher Form, mit Begründung der Stonierung, Datum und handschriftlicher Unterschrift möglich! Dies kann der AG an AN als PDF, oder PHOTHO an uns an info@showtime.at senden. Stonierungen die nur in schriftlicher Form per Mail, WhatsApp, SMS, Messenger-Dienste gesendet werden, werden von Uns nicht akzeptiert. Eine Stonierung per Post, schriftlich als Brief wird akzeptiert, wenn es sich aum einen Eingeschriebenen Brief handelt. Bei einem Storno, wird der Stornobetrag von der Summe des Auftrages genommen, gewährte Rabatte und Aktionen, ect verlieren damit ihre Gültigkeit und es wird die Summen der nicht Rabattierten aufgeführten Leistungen als Stornobetrag verrechnet! Keine Stornogebühren, wenn die Veranstaltung durch eine Pandemie (zb. Corona) verschoben
wird – In diesem Fall wird nur ein neuer Termin vom AG bestimmt und die Veranstaltung läuft ohne Mehrkosten an dem neuem Termin, mit der gleichen Leistung wie besprochen statt – Der AG kann die Veranstaltung 2 Jahre in die
Zukunft verschieben. Stornogründe von Seiten des AG, mit Begründungen wie Künstler ist nicht erreichbar, meldet sich nicht sofort, oder es gab nie ein persönliches Treffen ect. sind keine Rücktrittsgründe, oder Verletzungen des Vertrages vom AN. Der Vertrag bekommt durch Gegenzeichung von Showtime, mit Datum und Unterschrift mit Stempel Rechtsgültigkeit, auch wenn keine Anzahlung geleistet wird. Der AN kann bei einer Termin Verschiebung nicht Garantieren, dass Künstler (Dienstleister), TEchnik, Fotobox, Bodenenbel, Coldy Pyro ect zu dem verschobenen Termin frei sind. Rabbatierte Preise vom ursprünglichen Termin, können eventuell, wenn keine Technik wie Fotobox, Bodennebel nicht mehr Verfügbar sind, nicht um den gleichen Preis anbieten. Der Auftrag bleibt troz TErminverschiebung Rechtsgültig und der AG hat keinen Anspruch auf Stornierung, wenn bestimmte Künstler, TEchnik, ect. zu seinem neu verschobenen Termin nicht verfügbar sind!
Reisekosten und Bewirtungskosten
Pro km werden €0,75 CENT,- dem (AN.) in Rechnung gestellt von der Adresse des (AG.) oder ein individuelles Pauschalangebot wird dem Kunden angeboten. Bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde (oder in einem gebuchten Service wie DJ OPEN END) wird eine Übernachtungsmöglichkeit + Frühstück (Hotel, Penzion, Ferienzimmer mit Parkplatz) fixer bestandteil vom Vertrag (auser gesondert zwichen AN und AG vereinbart) und wird vom AN gebucht und die Kosten gehen zu Lasten von AG.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Es werden vom AG zu AN alle Kosten in von Adresse AN zu AG und wieder zurück gestellt, dies beinhalten auf Taxi & Transfär Kosten zb. Zum- & Vom Flugplatz und wenn nicht durch Shutteldienst vom AG organisiert auf der Transfere Von- & Zum Veranstaltungsord durch Taxi- oder Schuttelbuss. Der
Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An– und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung. Der Abreisepunkt von AN oder dessen Kooperationspartnern ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps
immer der schnellsten Route, primär aber Autobahn und dann in Folge Landstraßen.! Der AN und seine Begleitperson (Aufbauhilfe, andere AN) erhalten während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und ab 6 stunden Spielzeit je eine Mahlzeit vom AG kostenlos zur
Verfügung gestellt.Der AG übernimmt die Kosten für die Bewirtung (einfaches Essen und Getränke) des AN. Alternativ ist eine Bewirtungspauschale in Höhe von 75.90 Euro (inkl. MwSt.) zu entrichten oder der AN kann diese Summe an
dem Veranstaltungsort auf den AG anschreiben lassen, somit entfällt die Bewirtungspauschale in Bar. Zufahrt – Bei Dienstleistungen in Externen Räumlichkeiten sorgt der AG für eine direkte Zufahrt zur Räumlichkeit, sowie einen
kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort. Eventuelle Parktickets werden vom AG übernommen. Ist keine Direkte Auslademöglichkeit vor der Location gegeben und müsster der AN das Equipment über 50m entfernt von dem Veranstaltungsort ausladen, so wird dem AN eine Aufbauhilfe für Auf- & Abbau zur Verfügung vom AG gestellt!. Der AG kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte
Zufahrtsstraßen). Der AG haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten. Bei einer Anreise in Wien entstehen keine zusätzlichen Kosten. Danach 0,50 Cent / KM oder 30€ pro 50km, bzw
individuelles Pauschalangebot. Bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde ist gehen Kosten von Übernachtungsmöglichkeit + Frühstück + Parkplatz zu lasten von AG.
Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des
Auftragnehmers. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Diese AGB gelten ab dem 01.1.2019. Alle früheren AGBs verlieren Ihre Gültigkeit.
Auftrittszeiten/Überstunden/Extra Positionen.
Black Line Open End ab 18:00 bis Maximal 4:00 oder Sperrstunde [Betrifft Buchungen von 2024 bis 2025], White Line Open END ab 14:00 / 16:00 bis Maximal 4:00 oder Sperrstunde, [Betrifft Buchungen von 2024 – 2025] Whitle Line Stunden Paket von 16:00 bis 2:00Stundenpakete wie ausgemacht bis der angebotenen Stundenanzahl, dann ab Ende Verlängerbar pro Std. nach ausgemachten Stundensatz. Der AN fragt 30min vor Veranstaltungsende den AG, ob er Verlängern will, oder nicht und beendet, wenn von AG nicht anders Gewünscht wird, vor Auftrittsverlängerung. Preisliste von Jänner 2026 – 3 Stunden DJ Leistung 400,- Netto (reine DJ Leistung ohne Technik) , jede weitere Stunde wird mit 100,- Netto verrechnet, DJ Leistung OPEN END (reine DJ Leistung, ohne Technik!) ab 18:00 1000,- Netto, ab 14:00 1200,- Netto (Open End gilt ab der ausgemachten Zeit vom Vertrag her bis zur Sperrstunde des Lokales, maximal 4:00). Ab 2026 werden die dazu entsprechnden TEchnik Pakete angeboten. Black Line 290,- Netto, Whitle Line 390,- Netto, White Line Premium 590,- Netto, alle anderen Paketen entnehmen sie der aktuellen Leistungs-Übersicht-Katalog von 2026!
DJ Leistung ONLY* / Technik Pakete Black-Line / White-Line / White LIne Premium
Die Position DJ Leistung ONLY beinhaltet kein Technik Paket und ist nicht automatisch in einem DJ Leistung ONLY Paket enthalten. Wenn ein AG vom AN, ein Technik Paket zur Zeit der Auftragserteilung fixiert, gelten die zu dem genannten Preise von den Technik Paketen. Die dementsprechende TEchnik wird dann für das Wunsch-Datum in der Zukunft geblockt und resaviert. Wenn ein AG kein Technik Paket zu einem DJ Paket ONLY bucht, hat er zu einem späterein Zeitpunkt die Möglichkeit, ein Technik Paket dazu zu buchen. Es gelten die Preise vom Preis-Kataolg, sofern sie sich nicht geändert haben. Rabatt-Aktionen, oder Kombi-Angebote die damals im ersten Offert angeboten wurden, haben zu einem späteren Zeitpunkt keine Gültigkeit! Sofern der AN dem AG ein adaptiertes Angebot für ein Technik Paket bietet. Die Technik Pakete Blackline (2x PA Lautsprecher 750Watt (127dB Lautstärke), 1 Funk Micro, 1x Pioneer DJ Pro Set bestehend aus 1x Pioneer DJMA9/DJM900nexus2, 2x Pioneer CDJ 3000, bzw einen PIONEER DDJ1000 oder DDJFlex10,1x Disco Licht (4 LED Effekte, die Auto-Programme oder Sound-To-Light Programme ausführen, kein gesteuertes Licht!), DJ Tabel voll verkabelt in 150x90x65 Husse Schwarz. Das TEchnik Paket White LIne beinhaltet (Pioneer DJ Pro Set 1x DJMA9, 2x Pioneer CDJ3000, 2x Shure/Sennheizer Funk-Micro, 1x Subwoofer White 2400 Watt, mit 2x Top-Teilen, 2x Stative mit Hussen Weiss, 2x Moving-Head am Balken mit Par Spots und einem DMX-Lichtmischpult, voll verkabelter DJ Tisch in 150x90x65). White Line Premium beinhaltet einen DJ Tisch mit 65 Zoll Flat Screen, wo Visuals oder Slide-Shows abgespielt werden können, Video & Bildmaterial muss vom Veranstalter in dem Technical-Rider vom Bildschirm im Format zur Verfügung gestellt werden, um es abspielen zu können, Es beinhaltet 1x Pioneer Pro Set UP betehen aus 1x Pioneer DJM-A9, 2x Pioneer CDJ3000, 2x Sennheizer Funk-Micro bzw wählbar mit Head Set, 2x DB Es1203 Set Up 2x Subwoofer mit 2400 Watt und 4 Top-Teilen/2Topteile ganz hoch, 2x 2-Stück Moving-Head Balken mit Par Spots, sowie einen DMX-Lichtmischpult)
Positionen Extra Buchen [DJ PAKET ONLY] einzelne Bausteine – Achtung – in den Paketen Black-Line, White-Line, White-Line Premium werden Pauschalpreise für ein gesamtes Paket angeboten, die immer weitaus günstiger sind, als die einzelnen Positionen!
DJ Tisch (voll Verkabelt) 90,- Euro NETTO Tagesmiete 24 Stunden
DJ Controller (Pioneer DDJ1000, Pioneer FLEX10, Pioneer REV-5, Pioneer XDJ-RX3) 140,- EURO NETTO Tagesmiete 24 Stunden
DJ PRO SET UP (1x Pioneer DJM-A9, 2x Pioneer CDJ3000 ) 250,- Euro NETTO Tagesmiete 24 Stunden
2x PA Boxen 750 WATT/127 DB Lautstärke DB-Technologies / HK-Audio / RCF – 140,- Euro NETTO Tagesmiete 24 Stunden
1x DB 1203es White 2400Watt/132 DB Lautschärke – 150,- Euro NETTO Tagesmiete 24 STunden
2x DB 1203es White 2400Watt/132 DB Lautstärke – 300,- Euro Netto Tagesmiete 24 Stunden
1x Disco-Licht Black Line (4x LED Effekte, Sound-To-Light, Auto-Programme) 100,- Netto Tagesmiete 24 Stunden
1x Disco Licht White Line (2x Moving-Heads 40 Watt, 2x Derby, 2x Par Spots, 1x DMX Lichtmischpult) 150,- Netto Tagesmiete
1x Disco Licht White Line Premium (2x 2 Movinghead T-Bar mit Par Spots, 1x DMX Lichtmischpult (4 Moving Heads) 250,- Netto Tagesmiete
1x Bodennebel inclusive Fluid, 220,- Euro Netto Tagesmiete
1x Fotobox mit Druck-Flat-Rate, 400,- Euro Netto Tagesmiete
1x Cold Pyro (Kaltfunkengeräte Effekt) Pro Stück 170,- Euro Netto, Tagesmiete
1x Nebelhazer inklusive Fluid 75,- Euro Netto Tagesmiete
1x Audio GuestBook 100,- Euro Netto Tagesmiete
Fotobox Verleih / Vermietung
Der AG übernimmt ab Bereitstellung vom AN die Fotobox und haftet Vor der Veranstaltung, Währenddessen der Veranstaltung und bis zur Abholung der Fotobox durch den AN. Der AG haftet in dieser Zeit für Folgende Sachen:
Zeit der Fotobox
Mit der Übergabe der Fotobox übernimmt der Auftraggeber für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe bzw. Übernahme durch einen Mitarbeiter von SHOWTIME die Verantwortung für die überlassene Fotobox sowie das dazugehörige Equipment.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fotobox und das überlassene Equipment sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl sowie dem Zugriff unbefugter Personen angemessen zu schützen.
Für vom Auftraggeber oder dessen Verantwortungsbereich verursachte Schäden sowie bei Verlust oder Diebstahl gelten die Haftungsbestimmungen gemäß den vereinbarten AGB.
Bei Beschädigung oder Verlust können – soweit nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zulässig – insbesondere erforderliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten sowie ein nachweislich entstandener Ausfallschaden verrechnet werden. Wert der Fotobox aus Amerika, mit Lieferung, Zoll und Steuern war bei € 18000,- EURO pro Fotobox. Tagesmiete einer Fotobox bewegt sich von 450,- bis 550,- Euro. Sollte bei einem Totalschaden, die Box für andere Kunden nicht im Einsatz kommen, wird dem AG den Gewinnverlust der Fotobox für den Verleihtag in REchung gestellt, sowie für den gebuchten Kunden (wenn es zu dem Tag einen gibt, einen gleichwertigen Ersatz, inklusive Lieferung, Abholung, und Papier solange der Kunde machen will, dem AG in REchung gestellt. Bis zur Vollständigen Wiederherstellung / Reperatur oder Neuer Ersatz, werden dem AG (Kunde) vom AN (Showtime) der Ausfall in REchung gestellt!
Die Kosten für die Reperatur, Neuanschaffung (mit allen sämtlichen Nebenkosten wie Lieferung, Zölle und Steuern) werden vom AG getragen, PRIVAT!.
Requisiten
KOSTEN BEI VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Requisiten, die nach Veranstaltungsende nicht mehr auffindbar, verloren gegangen oder beschädigt sind, mit einer Pauschale von € 30,00 netto pro Requisite zzgl. 20 % USt. in Rechnung gestellt werden.
Gegebenenfalls anfallende Versand-, Porto- oder sonstige mit der Ersatzbeschaffung unmittelbar verbundene Kosten werden zusätzlich verrechnet.
Die Feststellung fehlender oder beschädigter Requisiten erfolgt im Zuge der Rückgabe bzw. Abnahme nach der Veranstaltung und wird in diesem Übergabeprotokoll dokumentiert. Die daraus resultierenden Kosten werden bei der Endabrechnung berücksichtigt.
Software & Bedienung:
In jeder Fotobox sind Windows Surface Tablets verbaut mit der beiligenden Softwar. Die Softwar arbeitet in einem einwandfreinem Zustand und führt die Fotobox Befehle aus, die durch das einmalige Drücken auf die angezeigte Fläche am Bildschirm zu sehen ist. Der AG (Kunde) übernimmt die Verantwortung sorge zu Tragen, dass er seinen Gästen die Bedienungsanleitung der Fotobox zukommen lässt, wie sie zu Bedienen ist.
Bedieungsanleitung:
1. Einmal auf die gewünschte Funktion auf der Schaltfläche drücken! (Das Programm startet automatisch, macht mit dem Wunsch-Layout des Kunden die gewünschte Anzahl an Fotos und druckt diese mit dem mitgelieferten Drucker, die Bilder in Echtzeit aus. Es ist ganz wichtig zu beachten, da es sich nicht um einen Playstation Controller handelt, nur 1x den Befehl ausführen zu lassen. Durch mehrfaches, schnelles hintereinander draufdrücken am Tablet, werden mehrere Befehle dem Programm, Der Kamera und dem Drucker gesendet, was dazu führen kann, dass sich das Programm aufhängen kann. Bitte in diesem Fall, nicht weiter auf den Bildschirm drauf drücken und nicht noch mehr Befehle, den 3 Komponenten zu schicken. Bewahren sie Ruhe und rufen sie einen Mitarbeiter an, wenn so etwas passieren sollte! Der AG übernimmt die Verantwortung, seinen Gästen diese Information zukommen zu lassen, wie zb Eltern, die Ihren Kindern erklären müssen, wie die Fotobox zu bedienen sei. Wenn es durch mehrfachen Programm-Crash durch Kinder ein Programm-Fehler auftreten sollte, übernimmt der AG die Verantwortung, dass Eltern ihre Kinder bei Fotoaufnahmen begleiten müssen, da die Kinder sie nicht ordungsgemäß bedienen können.
2. Bilderausdruck
Der AG übernimmt die Verantwortung all seinen Gästen, so lange zu warten, bis der Drucker, das gewünschte Fotobox Bild im Wunsch Format (postkarte oder 2-Streifenformat ausgedurckt hat). Wenn der Drucker fertig ist mit seinem Ausdruck, landen die gedruckten Fotos in der Ausgabe-Schütte. Bitte die Fotos aus dieser Schütte zu entnehmen. Der AG übernimmt die Verantwortung, das er seinen Gästen diese Informationen zukommen lässt.
Es wird abgeraten, die Finger in den Ausgabe-Schlitz zu stecken (Schnittgefahr für Kinder und Erwachsene) und nicht voreilig an den Bilder bevor der Drucker fertig ist, sie aus dem Schlitz herraus zu ziehen. Durch das voreilige herrausziehen des der Bilder, kann die Druckermechanik beschädigt werden. Der Drucker erkennt so einen Versuch und speichert ihn in seinen Protokoll-Dateien ab. Sollte eine Beschädigung des Druckers durch den AG entstehen, haftet der AG für Reperatur oder Ersatz des Druckers. Der AG übernimmt die Verwantwortung, seinen Gästen die Bedieung der Fotobox zukommen zu lassen. Der AG übernimmt die Haftung an Verletzungen, die mit einer nicht korrekten Bedieung der Fotobox-Druck-Ausgabe entstehen.
Sollte es durch eine nicht korrekte Benutzung (Kinder ziehen am Papierstreifen ungeduldigt am Schlitz wo ein Papierstau im Drucker passieren kann) bitten Wir sie höflich eintweder den DJ, wenn ein DJ Service mitgebucht ist, ihn darauf aufmerksam machen, dass die Fotobox einen Papierstau hat) oder im Falle wenn sie verborgt wurde ohne einen DJ Service bitte rufen sie den Techniker an, der sie geliefert hat oder die Showtime Telefonnummer +436505911195 wir helfen ihnen sehr gerne weiter. Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung des Problemes, sowie wenn eine Papierrolle leer sein sollte beim Tausch einer neuen Rolle. Die Fotobox schießt weiterhin Fotos und wir schicken ihnen sehr gerne die gedruckten Fotos nach. Ganz Wichtig, wir schicken ihnen nur den Gesamt-Ausdruck vom Layout, nicht die einzelnen Fotos aus! Sollte ein Papierstau enstehen und der AG informiert den AN nicht, kann er im Nachhinein kein Geld Rückwirkend für die Fotobox machen.
2.1 Papierrollen Tausch / Druckerstau
Wenn eine Paspierrolle leer ist oder ein Druckerstau durch unsachtgemäße Bedieung passieren, helfen wir ihnen selbstverständlich sehr gerne. Wenn sie einen DJ Service mitgebucht haben, gehen sie zu den DJ oder TEchniker und er löst, das Problem für sie. WEnn es sich um eine Miet-Fotobox handelt, rufen sie den TEchniker oder DJ an, der sie aufgestellt hat oder rufen sie die nummer +436505911195 von Showtime an / BZW Sms – wir helfen ihnen sehr gerne beim Problem, bzw sagen ihnen am Telefon, wie eine Fotobox-Rolle getauscht wird, oder ein Papier-Stau im Drucker behoben wird. Ob Neue Papierrolle, oder Papierstau, es dauert in der REgel 1-2min das Problem zu lösen. Kontatkieren sie uns in jeder art und WEise. Es kann kein Geld, oder Schadenersatz im Nachhinein erbracht werden, wenn der AG den AN nicht an dem Abend (sei es persönlich) oder per Telefon bzw SMS bescheid gibt, dass es ein Problem mit der Fotobox gibt, gelten gemacht werden. WEnn der AG dem AN nicht über das Problem bescheid gibt und zb einfach Entscheidet, die Fotobox vom Strom zu nehmen, ohne dass wir das Problem lösen hätten können, kann der AG dem AN keinerlei Schadensersatz-Ansprüche gelten machen. Der AG verprlichtet sich dem AN für den Abend einen Leeren USB Stick von mindestens 8 GiBite bereit zu stellen, so dass die Bilder für ihn Exportiert werden können. Da alles Technik und Softwar ist, übernimmt der AN keinerlei Verantwortung, wenn Schäden an der Fotobox durch Transport/Abbau/oder Software Problem (ZB.Windows Fehler), sodass der AG die Fotos der Fotobox vom Einsatzabend, wirklich als Digitale Kopie bekommt! Der AN nimmt sich das Recht herraus, bei Deffekt der Fotobox, wenn die am Speicher/Festplatte oder im Betriebssystem (Windows) entstehen und es nicht möglich ist die Daten wieder herzustellen, dem AG die Daten nicht schicken zu müssen. Solange die Fotobox am gewünschten Tag Einsatzbereit war und Fotos gedruckt hat, hat der AN gegenüber dem AG seine Dienstleistung mit der Vermietung der Fotobox errbracht. In diesem Fall kann der AG dem AN, keinerlei Entschädigung fordern, oder Geld in Anspruch nehmen. Sollte der AG im Internet oder Instagram bzw Socialen Medien, eine Falschaussage verbreiten, obwohl die Fotobox an dem Abend einsatzbereit war und funktioniert hat, wird das als Ruf-Mord und Ruf-Schädigung von der Firma Schowtime angesehen, Beweise gesichert und zu Anklage gebracht.
3. Layout
Dem Kunden hat die Wahl aus der Anzahl an Layouts die Showtime ihm zu Verfügung stellt zu wählen. Alle Layouts sind fertige Designs, wo nur Datum, Name oder Wunsch-Text des Kunden geändert werden. Der AG kann vom AN aus über 200 Vorlagen wählen. Eine individuelle Änderung, Design oder Erstellung einen persönlichen Layouts werden Ihm pro Stunde ein Satz mit 80 Euro Netto zzgl. 20% MWST bei Auftragserteilung in Rechung gestellt. Eine Erstellung eines persönlichen Layouts durch einen Grafiker können 3-5 STd. dauern!.
Lieferung & Abholung der Fotobox
Bucht ein AG einen Fotobox bei einem DJ SErvice dazu, entstehen ihm keine Kosten für Lieferung & Abholung. Bei einer Buchung ohne DJ Service fallen dem AG Kosten für Lieferung & Abbholung an. Der AG gewährleistet dem AN, dass er die Fotobox in der Nacht, bzw am nächsten Tag in der Location abholen kann. Der AG Übernimmt die Verantwortung, dass der AN ohne Komplikationen die Box abholen kann, zu den Zeiten. Sollte die Abholung der Fotobox nicht möglich sein am nächsten Tag oder direkt am Abend, werden dem Kunden die Kosten für Lieferung & Abholung nochmals verrechnet. Sollte die Fotobox im Einsatz sein und der AN kann diese nicht in der Location abholen, der AG hat keine Sorge getragen bei der Location, dass eine ordentliche Abholung der Fotobox möglich ist, wird dem AG die Kosten der Vermietung (Gewinn-Verlust) und die fremdmietung einer 3ten Firma (Ersatz für den Kunden, mit Lieferung, Auf- & Abbau und Abholung) in REchung gestellt.
Datenschutzerklärung nach der DSGVO
Auf unseren Internetseiten ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an
uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind: Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert: Vorname, Nachname, Veranstaltungsort, E–Mail–Adresse, Veranstaltungsdatum,
Veranstaltungsart, Telefon, Gefunden durch, persönliche Nachricht. Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Alternativ ist eine
Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E–Mail–Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E–Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der
Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet. 2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des
Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E–Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E–Mail–Kontakt auf den Abschluss eines
Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 3. Zweck der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung
der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E–Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten. Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen
Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen. 4. Dauer der Speicherung Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung
des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E–Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige
Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die während des Absendevorgangs zusätzlich
erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht. 5. Widerspruchs– und Beseitigungsmöglichkeit Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E–Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht
fortgeführt werden. Der Widerspruch kann durch E–Mail–Kontakt oder auf dem Postweg an die im Impressum geannte Adresse ausgesprochen werden. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert
wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
Bilder & Videos
Der AG nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und Videos vom AN gemacht werden könnten, die er für seine zukünftigen Werbezwecke des AN dienen können. Der AG und das Publikum haben keine Rechte,
zur Abtretung dieser Daten & Rechte die vom AN erstellten Daten an diesem Event. Der AN kann dieses Bild & Videomaterial für seine Werbezwecke verwenden. Sollte trotz ein Gast sich gestört fühlen, wenn er sich in der Zukunft
irgendwo in einer Werbung wieder findet, so kann er durch einen Gesichts Filter bedeckt werden. Der AN hat aber dann immer noch das Recht, mit diesem Bild & Video Material Werbung in eigenen Zwecken zu machen – In Print sowie
als Video auf seiner Hompage, oder seinen Sozialen Netzwerken!
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die –soweit möglich– dem am nächsten kommt, was
Showtime gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedache
AGBs Allgemeines
Andreas Vondru vermittelt DJs, Künstler und Musiker für Veranstaltungen und führt Aufträge zu nachfolgenden Bedingungen durch. Ein Vertragsverhältnis entsteht zwischen dem Veranstalter – , nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt
und dem jeweiligen DJ, Künstler oder Musiker nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Musik Dienstleistung. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nicht Vertragsbestandteil. Der AG wird darauf hingewiesen, dass der Musikstil des Künstlers stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des AN unterliegt. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom AN
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Auftrittsorts und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Tontechnik und Lichttechnik sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des AG bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Dem AG ist Stiel & Art des Künstlers (AN) bekannt und kann am Veranstaltungs–Tag/Abend die Lautstärke mitbestimmen. Zur besseren Verständigung von
Wünschen des AG und AN erfolgt eine persönliche Musikbesprechung – diese wird dann schriftlich dem AG geschickt und vom AG schriftlich bestätigt. Musikwünsche am Abend, werden hinsichtlich der Wünsche vom AG und der
Person die sie abgibt Beurteilt und dann vom AN gestattet, wenn Sie im Stil des AG sind. Musikwünsche die gar nicht zum Stil und Event des AG passen werden solange nicht erfüllt, bis der AG eine Mündliche oder schriftliche Zusage
des Musikwunsches dem AN bekannt gibt.Der AN kann nicht garantieren, dass das Event ein Erfolg beim Publikum wird, mit dem Musik–Wunsch–Stil des AG. Der AN ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von AG gewünscht
ist. Der AN wird sein bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, für Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier, Geburtstags, Business–Event, Club Einsatz ect.. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Stimmung
oder Szenen am Tag/Abend auftreten werden. Publikumserfolg – Vorherige Absprachen zur musikalischen Gestaltung des Programms zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind möglich und erwünscht. Für den Erfolg der
künstlerischen Darbietung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Nicht–Richtige Meinungsäuserungen in schriftlicher Form im Netz oder Print, wird als Rufschädigung
angesehen und dementsprechend angeklagt. (ZB. AG wünscht sich vom AN nur Schlager und dass kommt beim Publikum nicht an und verbreitet im Netz, dass er schlechte Musik macht und keine Stimmung zusammenbringt – obwohl
ihm der AN am Abend zur Kenntnis vorgelegt hat, dass Publikum kein Schlager will, aber mit 80er 90er würde das Publikum sehr gerne feiern – ein Beispiel)
Auftrittsbedingungen Bei Veranstaltungen im Freien (Open Air, Hoffest, etc.) ist eine geeignete, funktionelle und ausreichend gesicherte Überdachung für AN und Technik in der Größe von mindestens 3m x 3m seitens des AG zu stellen. Bei Temperaturen
von unter 18 Grad Celsius ist eine geeignete, ausreichend dimensionierte Heizung inkl. Betriebsmittel seitens des AG zu stellen. Im Innenbereich ist ebenso für ein angemessenes Klima zu sorgen. Wird eine Bühne gestellt, so hat diese
stabil und sicher zu sein. Bei Nichtbeachtung kann der Auftritt verweigert werden, wobei die Gagenforderung des AN unberührt bleibt. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Anwendung von Pyrotechnik ein ausreichender
Sicherheitsabstand zum AN und seiner Technik eingehalten wird. Sollte dies von AG nicht beachtet werden, haftet er vollumfänglich für entstehende Schäden. Werden diese Punkte nicht berücksichtigt kann der Auftritt abgesagt bzw.
abgebrochen werden. Die Forderung der vereinbarten Bruttogage bleibt hierbei bestehen.
Behördliche Bestimmungen: Der AG versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder andere Bestimmungen entgegenstehen. Die Veranstaltung wird durch den AG ordnungsgemäß bei allen notwendigen Institutionen wie z.B.
Ordnungsamt, GEMA, Polizei etc. angemeldet. Daraus resultierende Kosten trägt der AG. Die Prüfung, ob eine Veranstaltung GEMA–pflichtig ist, obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden
Gebühren und wird diese direkt an die Gesellschaft entrichten.
Haftung
Der AG übernimmt die Haftung für die Sicherheit des AN, sowie für das vom AN oder beauftragten Unternehmen in den Veranstaltungsort eingebrachte Equipment. Der AG haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung
für Personen– und Sachschäden, sowie ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch den AN verursacht wurde. Der AG haftet ebenfalls für Schäden am Equipment vom AN, die vor, nach oder
während der Veranstaltung durch den AG oder deren Gäste verursacht werden. Bei Beschädigungen am Equipment, Ton Technik, Lichttechnik, Mikrophon, DJ–Technik, Laptop, Photobox ect durch nicht ausreichend abgesicherten
Stromkreis des Veranstaltungsortes, kann er kein Rücktrittsrecht an Schadenersatz geltend machen. Es liegt dem AG in Verantwortung ausreichend Sicherung für den AN zu garantieren oder bereit zu stellen . Kann der AN die
Vereinbarte Leistung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, eine behördliche Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall oder Stromschwankungen beim AG nicht einbringen, so
hat der AG kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Daraus Ergibt sich das kein Recht auf die Zurückhaltung der vereinbarten Gage durch den AN und kein Anspruch auf Schadenersatz. Der AG verpflichtet sich, die Veranstaltung
ordnungsgemäß zu sichern, so dass Schäden an ausführenden und teilnehmenden Personen und Technik vom AN ausgeschlossen sind. Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die während der
Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung durch Verhalten des AG, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der AG. Die entstandenen Kosten werden dem AG in
Rechnung gestellt.Bei Ausfällen durch “höhere Gewalt” (Krankheit, unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Dies gilt insbesondere beim Ausfall der Technik im Ablauf der Veranstaltung. Der AN ist bei so einer Situation bemüht einen aliquaten Ersatz zu stellen. Dies wird dem AG gewährt und muss in der enstandenen Sitation abgewogen
werden. ZB. Unfall des AN während er zur Veranstaltung des AG fährt. Bei Krankheit. Im Falle durch Krankheit, bzw Verhinderung der Aufnahme des AN (DJ wird Krank) bekommt der AG vom AN einen gleichen Ersatz aus seinen DJ
Pool und der AG muss mit keinen Mehrkosten rechnen. Bei so einer Situation wird der AG vom AN im Vorhinein in Kenntnis gesetzt. Dieser Ersatz kommt mit gleichwertiger Technik zu dem Einsatz. Haftung Requisiten Fotobox AG – Der
AG haftet für die Requisiten, die vom AN bereit gestellt werden. Vor Auftritt Beginn wird mittels einer Bestandsliste der Ist–Stückzahl der Fotobox Requisiten kontroliert, die der AG (oder einer vom AG zb. Trauzeuge ect.) bestätigt. Am
Ende einer Veranstaltung, wird diese wieder kontrolliert, ob die Ausgangs Anzahl mit der Endanzahl übereinstimmt. Fehlende Requisiten, oder zerstörte Requisiten werden dem AG mit € 39,– Euro pro Stück in Rechnung gestellt.
Angebote, Verträge, Auftragserteilung, Honorare
Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Eine Buchung kommt durch Annahme eines Angebots in schriftlicher oder mündlicher Form zustande. Der AG schickt dem AN in schriftlicher Form, die Bestätigung des Angebotes zu. Dies kann mit Unterfertigtem Angebot mit Unterschrift und Datum, oder auch per schriftlicher Form Per Mail, WhatsApp, SMS sein! Der Vertrag zwischen AG und AN bekommt mit diesem Vorgang Rechtsgültigkeit! Die Vertragsgültigkeit zwischen AG und AN, ändert sich nicht wenn, keine Anzahlung von AN an AG laut Angebot/Vertrag gestellt wird, auch bei einer nicht geleisteten / erbrachten Anzahlung von AG an AN (wenn eine im Angebot/Vertrag ausgemacht worden ist), erlischt nicht das Vertragsverhältnis zwichen AG und AN und der Vertrag bleibt Rechtsgültig. Es ist nicht bindend erforderlich und teilweise auch nicht möglich, das sich AN und AG vor dem Event persönlich (pysisch Anwesend) Treffen, da es oft durch große Entfernungen (Tirol, Salzburg, Deutschland, Amerika) nicht immer möglich ist, oder auch Telefonate, Skype, Zoom ect. zu führen vor dem Event – all diese Sachen haben keinen Einfluss auf die Rechtsgültigkeit und Vertragsgültigkeit. Auch gibt es keine Auswirkungen wenn durch einen Unfall / Krankheitsfall des Künstlers passiert und ein Treffen, bzw Telefonat bis zum Event zu knapp und kurzfristig, einfach nicht möglich ist, oder einer der beiden AN, oder AG durch Arbeit, oder durch Tätigkeit seiner künstlerischen Leistung an anderen Events tätig ist und einen Treffen und Telefonat in den Zeiten nicht nachkommen kann. Wenn diese Faktoren und Begebenheiten zwischen AG und AN auftreten sollten, hat das keinerlei Auswirkungen zur Aufrechterhaltung der Vertragsgültigkeit, wenn dies nicht vor dem Event passiert. Es gibt auch keinerlei Auswirkungen auf die Vertragsgültigkeit wenn zwischen AG und AN kein persönliches Treffen stattfindet, wie es im internet im Kontakt Formular (https://www.showtime.at/kontakt/ Buchungsverlauf auf ein kostenloses und unverbindliches Kennenlernen hingewiesen wird, das ist eine Möglichkeit, aber kein fixer Bestandteil einer Buchung und hat keinerlei Auswirkung bei einem zustandegekommenen Vertrag zwischen AG und AN. Auch bei Stornos von AG an An, durch den Grund „eines nicht persönlich, physisch Anwesendes Treffen“ nimmt es keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit des Vertrages zwischen AG und AN. Wenn im Angebot kein expliziter DJ/Künstler angeführt wird, so kommt ein Künstler aus dem DJ Pool für das Event zum Einsatz. Wird ein expliziter Künstler im Angebot für den AG angegeben, hat der AN im Krankheitsfall ect. das Recht, mit einem Ersatz DJ aus dem DJ Pool für Ersatz zu sorgen. Das Ausgemachte Honorar, Spesen, Hotel ect. laut Angebot, bekommt durch einen anderen Künstler durch AN an AG keine Beeinflussung, sowie es verfällt dadurch auch Nicht das Vertragsverhältniss und Vertragsgültigkeit zwischen AG und AN.
Auftrittsbedingungen DJ & Saxophonist: Bei einem DJ & Saxophonist Einsatz, der extern verbucht wird, bezieht sich der Preis auf den angebotenen Saxophonisten und nicht für DJ und Saxophonist! Die Position DJ ist im DJ Service als extra Position dargelegt und wird auch extra in Rechnung gestellt, bzw wird auf den Angeboten als seperate Position angeführt. Bei einem DJ & Saxophonist Einsatz spricht man von einer Auftrittszeit (Auftrittszeit ist Nicht effektive Spielzeit), je nachdem was im Vertrag / Angebot aufgeführt wird von 1 Stunde bis 2 Stunden. Auftrittszeit ist nicht gleich erbrachte Spielzeit vom Saxophonisten! In 60 Minuten Auftrittszeit stehen dem Saxophonisten nindestens 2x 10 Minuten Pause zu, oder 4x 5 Minuten Pause, was eine effektive Spielzeit von 40 Minuten ergibt! Bein einer Auftrittszeit von 2 Stunden, stehen dem Künstler 4x 10 Minuten Pause zu, oder 8x 5 Minuten Pause, während der Sets zu, was eine effektive Spielzeit von 80 Minuten ergibt. Der Künstler kann seine Pausen frei wählen und einteilen, wie er es braucht. Dem Künstler steht das Recht vor, wenn er körperlich in der Lage ist, längere Sets zu spielen und die Pausen am Schluss seines Sets zu machen. Beispiel. 2 Stunden Auftrittszeit wurden gebucht von AG von 21:00 bis 23:00. Der Künstler spielt spielt mit 10 Minuten Pause in seinen Sets von 21:00 bis 22:30 und nimmt somit die restlichen 30 Minuten seiner Pausen war. Somit hat der Künstler seinen Soll-Auftrittszeit von 80 Minuten erledigt und es liegt im frei, ob er die halbe Stunde in der Location seine Pause verbringt, oder die Location verlässt. Dem AG ist in dem Fall kein Schaden enstanden und kann keine nachträglichen Preis Reduktionen bemängeln, oder beanstanden. Da der Saxophonist eine externe Person ist, gilt für Ihn das gleiche Recht, wie dem DJ für Anreise & Übernächtigung (wenn er nicht unmitelbar aus der Nähe kommt! Also Wien Veranstaltungsort – der Künstler kommt aus Wien) und Essen & Getränke. Bei einem Ausfall von einem Saxoponisten, wird der nächste Saxophonist intern von unseren Team gebucht und tritt auf der Veranstalung des AG auf. Der AG hat an den AN keinerlei Anspruch auf Preis Reduktionen bemängeln, oder beanstanden, wenn ein anderer Saxophonist wie ausgemacht, dass gebuchte Event bespielt und anders ist in seiner Art & Weise. Der AG hat auch keinen Aspruch auf Preis Reduktion, wenn Stil & Art vom gebuchten Künstler, beim Publikum nicht ankommt. Das Honorar des Künstlers ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung und wird zu 100% in REchnung gestellt. Für Auftragstonierungen des Saxophonisten, gelten auch unsere AGBs für Auftragstonierungen. Wenn Flüge, Hotel, Zug, Bus von unserer Seite (AN) für den Künstler für den AG gebucht wurden für einen Einsatz, werden diese bei einer Autrittstonierung dem AG in Rechnung gestellt.
Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag
aufgeführten Summe. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist vor dem Auftrag vor Auftrittsbeginn, in bar fällig oder per Überweisung 14 Tage vor dem Event vor Veranstaltungsbeginn fällig. der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E–Mail zu erhalten. in diesem
Fall entfällt der Versand Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, Auszahlbar oder kombinierbar Für eine spontane Verlängerung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch den AG, wird ein Honorar 100,00 EUR inc. Steuern für
jede angefangene Verlängerungsstunde (und bereits angefangenen) berechnet, außer der Stundenpreis ist laut Angebot anders angegeben, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde Preise und Bezahlung – Es gelten die Preise und
Zahlungskonditionen des AN. Engagements zu anderen Preisen und Zahlungskonditionen sind grundsätzlich möglich und erfordern die Schriftform. Wenn nicht anders vereinbart 30% Anzahlung der vereinbarten Gage 14 Tage nach
dem Vertragsabschluss zwischen AG und AN. Die 2 Hälfte der Gage (70%) je nach Vereinbarung 14 Tage vor der Veranstaltung durch Überweisung an das Konto des AN oder Bar am Tag der Veranstaltung, persönlich an den AN vor
Auftritts Beginn. Die Gage wird nach dem Soundcheck fällig, und ist an den AN oder eine beauftragten Person in bar auszuzahlen. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Werden Zahlungen gestundet oder
gerät der AG in Verzug, werden Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Bundesbank berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges des AG werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche
gegen ihn sofort fällig. Forderungen des AG gegen den AN können nicht abgetreten werden. Dem AG steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG ist ausgeschlossen, sofern die
Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (vertraglich) sind. Beauftragte Personen sind zum Inkasso berechtigt.Der AN behält sich das Recht vor keine Dienstleistung zu erbringen, bis zur ordentlichen Bezahlung
der vereinbarten Gage vom AG vor Veranstaltungsbeginn, wenn Technik vom AN für den AG im Rahmen der Vereinbarung aufgebaut worden sind. Eine Nachverrechnung wie oben erwähng ist Möglich, wird aber mit einem Zuschlag
von 75,– Euro durch den Mehraufwand im Nachhinein mehr berechnet.
Vertragsänderung, Gültigkeit der Verträge, Vertragsrücktritt / Storno:
Verträge können nicht geändert werden, jedoch können sie in beiderseitigem Einverständnis neu abgeschlossen werden. Verträge per Fax, E–Mail oder Internetbuchung werden von den Vertragspartnern grundsätzlich als bindend
anerkannt. Eine Kündigung (Widerruf) des Vertrages ist nur gemäß unserer Stornobedingungen bzw. unserer Widerrufserklärung möglich. Nicht Ausgenommen davon sind Verträge zur Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen, die nach
Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Auftragsstonierung:
Es werden folgende Stornogebühren bei Rücktritt des Auftraggebers berechnet: Storno bis 6 Monate vor der Veranstaltung, 40% der vereinbarten Gage, Storno bis 3 Monate vor der Veranstaltung, 50% der vereinbarten Gage. Stornos
bis 30 Tage vor der Veranstaltung, 70% der vereinbarten Gage und Storno bis 14 Tage vor der Veranstaltung, 100% der vereinbarten Gage. Eine Stonierung eines Vertrages ist nur in schriftlicher Form, mit Begründung der Stonierung, Datum und handschriftlicher Unterschrift möglich! Dies kann der AG an AN als PDF, oder PHOTHO an uns an info@showtime.at senden. Stonierungen die nur in schriftlicher Form per Mail, WhatsApp, SMS, Messenger-Dienste gesendet werden, werden von Uns nicht akzeptiert. Eine Stonierung per Post, schriftlich als Brief wird akzeptiert, wenn es sich aum einen Eingeschriebenen Brief handelt. Bei einem Storno, wird der Stornobetrag von der Summe des Auftrages genommen, gewährte Rabatte und Aktionen, ect verlieren damit ihre Gültigkeit und es wird die Summen der nicht Rabattierten aufgeführten Leistungen als Stornobetrag verrechnet! Keine Stornogebühren, wenn die Veranstaltung durch eine Pandemie (zb. Corona) verschoben
wird – In diesem Fall wird nur ein neuer Termin vom AG bestimmt und die Veranstaltung läuft ohne Mehrkosten an dem neuem Termin, mit der gleichen Leistung wie besprochen statt – Der AG kann die Veranstaltung 2 Jahre in die
Zukunft verschieben. Stornogründe von Seiten des AG, mit Begründungen wie Künstler ist nicht erreichbar, meldet sich nicht sofort, oder es gab nie ein persönliches Treffen ect. sind keine Rücktrittsgründe, oder Verletzungen des Vertrages vom AN. Der Vertrag bekommt durch Gegenzeichung von Showtime, mit Datum und Unterschrift mit Stempel Rechtsgültigkeit, auch wenn keine Anzahlung geleistet wird. Der AN kann bei einer Termin Verschiebung nicht Garantieren, dass Künstler (Dienstleister), TEchnik, Fotobox, Bodenenbel, Coldy Pyro ect zu dem verschobenen Termin frei sind. Rabbatierte Preise vom ursprünglichen Termin, können eventuell, wenn keine Technik wie Fotobox, Bodennebel nicht mehr Verfügbar sind, nicht um den gleichen Preis anbieten. Der Auftrag bleibt troz TErminverschiebung Rechtsgültig und der AG hat keinen Anspruch auf Stornierung, wenn bestimmte Künstler, TEchnik, ect. zu seinem neu verschobenen Termin nicht verfügbar sind!
Reisekosten und Bewirtungskosten
Pro 50km werden €30,- dem (AN.) in Rechnung gestellt von der Adresse des (AG.) oder ein individuelles Pauschalangebot wird dem Kunden angeboten. Bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde (oder in einem gebuchten Service wie DJ OPEN END) wird eine Übernachtungsmöglichkeit + Frühstück (Hotel, Penzion, Ferienzimmer mit Parkplatz) fixer bestandteil vom Vertrag (auser gesondert zwichen AN und AG vereinbart) und wird vom AN gebucht und die Kosten gehen zu Lasten von AG.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Es werden vom AG zu AN alle Kosten in von Adresse AN zu AG und wieder zurück gestellt, dies beinhalten auf Taxi & Transfär Kosten zb. Zum- & Vom Flugplatz und wenn nicht durch Shutteldienst vom AG organisiert auf der Transfere Von- & Zum Veranstaltungsord durch Taxi- oder Schuttelbuss. Der
Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An– und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung. Der Abreisepunkt von AN oder dessen Kooperationspartnern ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps
immer der schnellsten Route, primär aber Autobahn und dann in Folge Landstraßen.! Der AN und seine Begleitperson (Aufbauhilfe, andere AN) erhalten während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und ab 6 stunden Spielzeit je eine Mahlzeit vom AG kostenlos zur
Verfügung gestellt.Der AG übernimmt die Kosten für die Bewirtung (einfaches Essen und Getränke) des AN. Alternativ ist eine Bewirtungspauschale in Höhe von 75.90 Euro (inkl. MwSt.) zu entrichten oder der AN kann diese Summe an
dem Veranstaltungsort auf den AG anschreiben lassen, somit entfällt die Bewirtungspauschale in Bar. Zufahrt – Bei Dienstleistungen in Externen Räumlichkeiten sorgt der AG für eine direkte Zufahrt zur Räumlichkeit, sowie einen
kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort. Eventuelle Parktickets werden vom AG übernommen. Ist keine Direkte Auslademöglichkeit vor der Location gegeben und müsster der AN das Equipment über 50m entfernt von dem Veranstaltungsort ausladen, so wird dem AN eine Aufbauhilfe für Auf- & Abbau zur Verfügung vom AG gestellt!. Der AG kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte
Zufahrtsstraßen). Der AG haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten. Bei einer Anreise in Wien entstehen keine zusätzlichen Kosten. Danach 0,50 Cent / KM oder 30€ pro 50km, bzw
individuelles Pauschalangebot. Bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde ist gehen Kosten von Übernachtungsmöglichkeit + Frühstück + Parkplatz zu lasten von AG.
Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des
Auftragnehmers. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Diese AGB gelten ab dem 01.1.2019. Alle früheren AGBs verlieren Ihre Gültigkeit.
Auftrittszeiten/Überstunden/Extra Positionen.
Black Line Open End ab 18:00 bis Maximal 4:00 oder Sperrstunde [Betrifft Buchungen von 2024 bis 2025], White Line Open END ab 14:00 / 16:00 bis Maximal 4:00 oder Sperrstunde, [Betrifft Buchungen von 2024 – 2025] Whitle Line Stunden Paket von 16:00 bis 2:00Stundenpakete wie ausgemacht bis der angebotenen Stundenanzahl, dann ab Ende Verlängerbar pro Std. nach ausgemachten Stundensatz. Der AN fragt 30min vor Veranstaltungsende den AG, ob er Verlängern will, oder nicht und beendet, wenn von AG nicht anders Gewünscht wird, vor Auftrittsverlängerung. Preisliste von Jänner 2026 – 3 Stunden DJ Leistung 400,- Netto (reine DJ Leistung ohne Technik) , jede weitere Stunde wird mit 100,- Netto verrechnet, DJ Leistung OPEN END (reine DJ Leistung, ohne Technik!) ab 18:00 1000,- Netto, ab 14:00 1200,- Netto (Open End gilt ab der ausgemachten Zeit vom Vertrag her bis zur Sperrstunde des Lokales, maximal 4:00). Ab 2026 werden die dazu entsprechnden TEchnik Pakete angeboten. Black Line 290,- Netto, Whitle Line 390,- Netto, White Line Premium 590,- Netto, alle anderen Paketen entnehmen sie der aktuellen Leistungs-Übersicht-Katalog von 2026!
DJ Leistung ONLY* / Technik Pakete Black-Line / White-Line / White LIne Premium
Die Position DJ Leistung ONLY beinhaltet kein Technik Paket und ist nicht automatisch in einem DJ Leistung ONLY Paket enthalten. Wenn ein AG vom AN, ein Technik Paket zur Zeit der Auftragserteilung fixiert, gelten die zu dem genannten Preise von den Technik Paketen. Die dementsprechende TEchnik wird dann für das Wunsch-Datum in der Zukunft geblockt und resaviert. Wenn ein AG kein Technik Paket zu einem DJ Paket ONLY bucht, hat er zu einem späterein Zeitpunkt die Möglichkeit, ein Technik Paket dazu zu buchen. Es gelten die Preise vom Preis-Kataolg, sofern sie sich nicht geändert haben. Rabatt-Aktionen, oder Kombi-Angebote die damals im ersten Offert angeboten wurden, haben zu einem späteren Zeitpunkt keine Gültigkeit! Sofern der AN dem AG ein adaptiertes Angebot für ein Technik Paket bietet. Die Technik Pakete Blackline (2x PA Lautsprecher 750Watt (127dB Lautstärke), 1 Funk Micro, 1x Pioneer DJ Pro Set bestehend aus 1x Pioneer DJMA9/DJM900nexus2, 2x Pioneer CDJ 3000, bzw einen PIONEER DDJ1000 oder DDJFlex10,1x Disco Licht (4 LED Effekte, die Auto-Programme oder Sound-To-Light Programme ausführen, kein gesteuertes Licht!), DJ Tabel voll verkabelt in 150x90x65 Husse Schwarz. Das TEchnik Paket White LIne beinhaltet (Pioneer DJ Pro Set 1x DJMA9, 2x Pioneer CDJ3000, 2x Shure/Sennheizer Funk-Micro, 1x Subwoofer White 2400 Watt, mit 2x Top-Teilen, 2x Stative mit Hussen Weiss, 2x Moving-Head am Balken mit Par Spots und einem DMX-Lichtmischpult, voll verkabelter DJ Tisch in 150x90x65). White Line Premium:
Datenschutzerklärung nach der DSGVO
Auf unseren Internetseiten ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an
uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind: Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert: Vorname, Nachname, Veranstaltungsort, E–Mail–Adresse, Veranstaltungsdatum,
Veranstaltungsart, Telefon, Gefunden durch, persönliche Nachricht. Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Alternativ ist eine
Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E–Mail–Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E–Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der
Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet. 2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des
Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E–Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E–Mail–Kontakt auf den Abschluss eines
Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 3. Zweck der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung
der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E–Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten. Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen
Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen. 4. Dauer der Speicherung Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung
des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E–Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige
Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die während des Absendevorgangs zusätzlich
erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht. 5. Widerspruchs– und Beseitigungsmöglichkeit Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E–Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht
fortgeführt werden. Der Widerspruch kann durch E–Mail–Kontakt oder auf dem Postweg an die im Impressum geannte Adresse ausgesprochen werden. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert
wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
Bilder & Videos
Der AG nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und Videos vom AN gemacht werden könnten, die er für seine zukünftigen Werbezwecke des AN dienen können. Der AG und das Publikum haben keine Rechte,
zur Abtretung dieser Daten & Rechte die vom AN erstellten Daten an diesem Event. Der AN kann dieses Bild & Videomaterial für seine Werbezwecke verwenden. Sollte trotz ein Gast sich gestört fühlen, wenn er sich in der Zukunft
irgendwo in einer Werbung wieder findet, so kann er durch einen Gesichts Filter bedeckt werden. Der AN hat aber dann immer noch das Recht, mit diesem Bild & Video Material Werbung in eigenen Zwecken zu machen – In Print sowie
als Video auf seiner Hompage, oder seinen Sozialen Netzwerken!
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die –soweit möglich– dem am nächsten kommt, was
Showtime gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedache
AGBs Allgemeines
Andreas Vondru vermittelt DJs, Künstler und Musiker für Veranstaltungen und führt Aufträge zu nachfolgenden Bedingungen durch. Ein Vertragsverhältnis entsteht zwischen dem Veranstalter – , nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt
und dem jeweiligen DJ, Künstler oder Musiker nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Musik Dienstleistung. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nicht Vertragsbestandteil. Der AG wird darauf hingewiesen, dass der Musikstil des Künstlers stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des AN unterliegt. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom AN
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Auftrittsorts und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Tontechnik und Lichttechnik sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des AG bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Dem AG ist Stiel & Art des Künstlers (AN) bekannt und kann am Veranstaltungs–Tag/Abend die Lautstärke mitbestimmen. Zur besseren Verständigung von
Wünschen des AG und AN erfolgt eine persönliche Musikbesprechung – diese wird dann schriftlich dem AG geschickt und vom AG schriftlich bestätigt. Musikwünsche am Abend, werden hinsichtlich der Wünsche vom AG und der
Person die sie abgibt Beurteilt und dann vom AN gestattet, wenn Sie im Stil des AG sind. Musikwünsche die gar nicht zum Stil und Event des AG passen werden solange nicht erfüllt, bis der AG eine Mündliche oder schriftliche Zusage
des Musikwunsches dem AN bekannt gibt.Der AN kann nicht garantieren, dass das Event ein Erfolg beim Publikum wird, mit dem Musik–Wunsch–Stil des AG. Der AN ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von AG gewünscht
ist. Der AN wird sein bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, für Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier, Geburtstags, Business–Event, Club Einsatz ect.. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Stimmung
oder Szenen am Tag/Abend auftreten werden. Publikumserfolg – Vorherige Absprachen zur musikalischen Gestaltung des Programms zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind möglich und erwünscht. Für den Erfolg der
künstlerischen Darbietung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Nicht–Richtige Meinungsäuserungen in schriftlicher Form im Netz oder Print, wird als Rufschädigung
angesehen und dementsprechend angeklagt. (ZB. AG wünscht sich vom AN nur Schlager und dass kommt beim Publikum nicht an und verbreitet im Netz, dass er schlechte Musik macht und keine Stimmung zusammenbringt – obwohl
ihm der AN am Abend zur Kenntnis vorgelegt hat, dass Publikum kein Schlager will, aber mit 80er 90er würde das Publikum sehr gerne feiern – ein Beispiel)
Auftrittsbedingungen Bei Veranstaltungen im Freien (Open Air, Hoffest, etc.) ist eine geeignete, funktionelle und ausreichend gesicherte Überdachung für AN und Technik in der Größe von mindestens 3m x 3m seitens des AG zu stellen. Bei Temperaturen
von unter 18 Grad Celsius ist eine geeignete, ausreichend dimensionierte Heizung inkl. Betriebsmittel seitens des AG zu stellen. Im Innenbereich ist ebenso für ein angemessenes Klima zu sorgen. Wird eine Bühne gestellt, so hat diese
stabil und sicher zu sein. Bei Nichtbeachtung kann der Auftritt verweigert werden, wobei die Gagenforderung des AN unberührt bleibt. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Anwendung von Pyrotechnik ein ausreichender
Sicherheitsabstand zum AN und seiner Technik eingehalten wird. Sollte dies von AG nicht beachtet werden, haftet er vollumfänglich für entstehende Schäden. Werden diese Punkte nicht berücksichtigt kann der Auftritt abgesagt bzw.
abgebrochen werden. Die Forderung der vereinbarten Bruttogage bleibt hierbei bestehen.
Behördliche Bestimmungen: Der AG versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder andere Bestimmungen entgegenstehen. Die Veranstaltung wird durch den AG ordnungsgemäß bei allen notwendigen Institutionen wie z.B.
Ordnungsamt, GEMA, Polizei etc. angemeldet. Daraus resultierende Kosten trägt der AG. Die Prüfung, ob eine Veranstaltung GEMA–pflichtig ist, obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden
Gebühren und wird diese direkt an die Gesellschaft entrichten.
Haftung
Der AG übernimmt die Haftung für die Sicherheit des AN, sowie für das vom AN oder beauftragten Unternehmen in den Veranstaltungsort eingebrachte Equipment. Der AG haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung
für Personen– und Sachschäden, sowie ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch den AN verursacht wurde. Der AG haftet ebenfalls für Schäden am Equipment vom AN, die vor, nach oder
während der Veranstaltung durch den AG oder deren Gäste verursacht werden. Bei Beschädigungen am Equipment, Ton Technik, Lichttechnik, Mikrophon, DJ–Technik, Laptop, Photobox ect durch nicht ausreichend abgesicherten
Stromkreis des Veranstaltungsortes, kann er kein Rücktrittsrecht an Schadenersatz geltend machen. Es liegt dem AG in Verantwortung ausreichend Sicherung für den AN zu garantieren oder bereit zu stellen . Kann der AN die
Vereinbarte Leistung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, eine behördliche Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall oder Stromschwankungen beim AG nicht einbringen, so
hat der AG kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Daraus Ergibt sich das kein Recht auf die Zurückhaltung der vereinbarten Gage durch den AN und kein Anspruch auf Schadenersatz. Der AG verpflichtet sich, die Veranstaltung
ordnungsgemäß zu sichern, so dass Schäden an ausführenden und teilnehmenden Personen und Technik vom AN ausgeschlossen sind. Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die während der
Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung durch Verhalten des AG, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der AG. Die entstandenen Kosten werden dem AG in
Rechnung gestellt.Bei Ausfällen durch “höhere Gewalt” (Krankheit, unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Dies gilt insbesondere beim Ausfall der Technik im Ablauf der Veranstaltung. Der AN ist bei so einer Situation bemüht einen aliquaten Ersatz zu stellen. Dies wird dem AG gewährt und muss in der enstandenen Sitation abgewogen
werden. ZB. Unfall des AN während er zur Veranstaltung des AG fährt. Bei Krankheit. Im Falle durch Krankheit, bzw Verhinderung der Aufnahme des AN (DJ wird Krank) bekommt der AG vom AN einen gleichen Ersatz aus seinen DJ
Pool und der AG muss mit keinen Mehrkosten rechnen. Bei so einer Situation wird der AG vom AN im Vorhinein in Kenntnis gesetzt. Dieser Ersatz kommt mit gleichwertiger Technik zu dem Einsatz. Haftung Requisiten Fotobox AG – Der
AG haftet für die Requisiten, die vom AN bereit gestellt werden. Vor Auftritt Beginn wird mittels einer Bestandsliste der Ist–Stückzahl der Fotobox Requisiten kontroliert, die der AG (oder einer vom AG zb. Trauzeuge ect.) bestätigt. Am
Ende einer Veranstaltung, wird diese wieder kontrolliert, ob die Ausgangs Anzahl mit der Endanzahl übereinstimmt. Fehlende Requisiten, oder zerstörte Requisiten werden dem AG mit € 39,– Euro pro Stück in Rechnung gestellt.
Angebote, Verträge, Auftragserteilung, Honorare
Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Eine Buchung kommt durch Annahme eines Angebots in schriftlicher oder mündlicher Form zustande. Der AG schickt dem AN in schriftlicher Form, die Bestätigung des Angebotes zu. Dies kann mit Unterfertigtem Angebot mit Unterschrift und Datum, oder auch per schriftlicher Form Per Mail, WhatsApp, SMS sein! Der Vertrag zwischen AG und AN bekommt mit diesem Vorgang Rechtsgültigkeit! Die Vertragsgültigkeit zwischen AG und AN, ändert sich nicht wenn, keine Anzahlung von AN an AG laut Angebot/Vertrag gestellt wird, auch bei einer nicht geleisteten / erbrachten Anzahlung von AG an AN (wenn eine im Angebot/Vertrag ausgemacht worden ist), erlischt nicht das Vertragsverhältnis zwichen AG und AN und der Vertrag bleibt Rechtsgültig. Es ist nicht bindend erforderlich und teilweise auch nicht möglich, das sich AN und AG vor dem Event persönlich (pysisch Anwesend) Treffen, da es oft durch große Entfernungen (Tirol, Salzburg, Deutschland, Amerika) nicht immer möglich ist, oder auch Telefonate, Skype, Zoom ect. zu führen vor dem Event – all diese Sachen haben keinen Einfluss auf die Rechtsgültigkeit und Vertragsgültigkeit. Auch gibt es keine Auswirkungen wenn durch einen Unfall / Krankheitsfall des Künstlers passiert und ein Treffen, bzw Telefonat bis zum Event zu knapp und kurzfristig, einfach nicht möglich ist, oder einer der beiden AN, oder AG durch Arbeit, oder durch Tätigkeit seiner künstlerischen Leistung an anderen Events tätig ist und einen Treffen und Telefonat in den Zeiten nicht nachkommen kann. Wenn diese Faktoren und Begebenheiten zwischen AG und AN auftreten sollten, hat das keinerlei Auswirkungen zur Aufrechterhaltung der Vertragsgültigkeit, wenn dies nicht vor dem Event passiert. Es gibt auch keinerlei Auswirkungen auf die Vertragsgültigkeit wenn zwischen AG und AN kein persönliches Treffen stattfindet, wie es im internet im Kontakt Formular (https://www.showtime.at/kontakt/ Buchungsverlauf auf ein kostenloses und unverbindliches Kennenlernen hingewiesen wird, das ist eine Möglichkeit, aber kein fixer Bestandteil einer Buchung und hat keinerlei Auswirkung bei einem zustandegekommenen Vertrag zwischen AG und AN. Auch bei Stornos von AG an An, durch den Grund „eines nicht persönlich, physisch Anwesendes Treffen“ nimmt es keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit des Vertrages zwischen AG und AN. Wenn im Angebot kein expliziter DJ/Künstler angeführt wird, so kommt ein Künstler aus dem DJ Pool für das Event zum Einsatz. Wird ein expliziter Künstler im Angebot für den AG angegeben, hat der AN im Krankheitsfall ect. das Recht, mit einem Ersatz DJ aus dem DJ Pool für Ersatz zu sorgen. Das Ausgemachte Honorar, Spesen, Hotel ect. laut Angebot, bekommt durch einen anderen Künstler durch AN an AG keine Beeinflussung, sowie es verfällt dadurch auch Nicht das Vertragsverhältniss und Vertragsgültigkeit zwischen AG und AN.
Auftrittsbedingungen DJ & Saxophonist: Bei einem DJ & Saxophonist Einsatz, der extern verbucht wird, bezieht sich der Preis auf den angebotenen Saxophonisten und nicht für DJ und Saxophonist! Die Position DJ ist im DJ Service als extra Position dargelegt und wird auch extra in Rechnung gestellt, bzw wird auf den Angeboten als seperate Position angeführt. Bei einem DJ & Saxophonist Einsatz spricht man von einer Auftrittszeit (Auftrittszeit ist Nicht effektive Spielzeit), je nachdem was im Vertrag / Angebot aufgeführt wird von 1 Stunde bis 2 Stunden. Auftrittszeit ist nicht gleich erbrachte Spielzeit vom Saxophonisten! In 60 Minuten Auftrittszeit stehen dem Saxophonisten nindestens 2x 10 Minuten Pause zu, oder 4x 5 Minuten Pause, was eine effektive Spielzeit von 40 Minuten ergibt! Bein einer Auftrittszeit von 2 Stunden, stehen dem Künstler 4x 10 Minuten Pause zu, oder 8x 5 Minuten Pause, während der Sets zu, was eine effektive Spielzeit von 80 Minuten ergibt. Der Künstler kann seine Pausen frei wählen und einteilen, wie er es braucht. Dem Künstler steht das Recht vor, wenn er körperlich in der Lage ist, längere Sets zu spielen und die Pausen am Schluss seines Sets zu machen. Beispiel. 2 Stunden Auftrittszeit wurden gebucht von AG von 21:00 bis 23:00. Der Künstler spielt spielt mit 10 Minuten Pause in seinen Sets von 21:00 bis 22:30 und nimmt somit die restlichen 30 Minuten seiner Pausen war. Somit hat der Künstler seinen Soll-Auftrittszeit von 80 Minuten erledigt und es liegt im frei, ob er die halbe Stunde in der Location seine Pause verbringt, oder die Location verlässt. Dem AG ist in dem Fall kein Schaden enstanden und kann keine nachträglichen Preis Reduktionen bemängeln, oder beanstanden. Da der Saxophonist eine externe Person ist, gilt für Ihn das gleiche Recht, wie dem DJ für Anreise & Übernächtigung (wenn er nicht unmitelbar aus der Nähe kommt! Also Wien Veranstaltungsort – der Künstler kommt aus Wien) und Essen & Getränke. Bei einem Ausfall von einem Saxoponisten, wird der nächste Saxophonist intern von unseren Team gebucht und tritt auf der Veranstalung des AG auf. Der AG hat an den AN keinerlei Anspruch auf Preis Reduktionen bemängeln, oder beanstanden, wenn ein anderer Saxophonist wie ausgemacht, dass gebuchte Event bespielt und anders ist in seiner Art & Weise. Der AG hat auch keinen Aspruch auf Preis Reduktion, wenn Stil & Art vom gebuchten Künstler, beim Publikum nicht ankommt. Das Honorar des Künstlers ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung und wird zu 100% in REchnung gestellt. Für Auftragstonierungen des Saxophonisten, gelten auch unsere AGBs für Auftragstonierungen. Wenn Flüge, Hotel, Zug, Bus von unserer Seite (AN) für den Künstler für den AG gebucht wurden für einen Einsatz, werden diese bei einer Autrittstonierung dem AG in Rechnung gestellt.
Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag
aufgeführten Summe. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist vor dem Auftrag vor Auftrittsbeginn, in bar fällig oder per Überweisung 14 Tage vor dem Event vor Veranstaltungsbeginn fällig. der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E–Mail zu erhalten. in diesem
Fall entfällt der Versand Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, Auszahlbar oder kombinierbar Für eine spontane Verlängerung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch den AG, wird ein Honorar 100,00 EUR inc. Steuern für
jede angefangene Verlängerungsstunde (und bereits angefangenen) berechnet, außer der Stundenpreis ist laut Angebot anders angegeben, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde Preise und Bezahlung – Es gelten die Preise und
Zahlungskonditionen des AN. Engagements zu anderen Preisen und Zahlungskonditionen sind grundsätzlich möglich und erfordern die Schriftform. Wenn nicht anders vereinbart 30% Anzahlung der vereinbarten Gage 14 Tage nach
dem Vertragsabschluss zwischen AG und AN. Die 2 Hälfte der Gage (70%) je nach Vereinbarung 14 Tage vor der Veranstaltung durch Überweisung an das Konto des AN oder Bar am Tag der Veranstaltung, persönlich an den AN vor
Auftritts Beginn. Die Gage wird nach dem Soundcheck fällig, und ist an den AN oder eine beauftragten Person in bar auszuzahlen. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Werden Zahlungen gestundet oder
gerät der AG in Verzug, werden Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Bundesbank berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges des AG werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche
gegen ihn sofort fällig. Forderungen des AG gegen den AN können nicht abgetreten werden. Dem AG steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG ist ausgeschlossen, sofern die
Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (vertraglich) sind. Beauftragte Personen sind zum Inkasso berechtigt.Der AN behält sich das Recht vor keine Dienstleistung zu erbringen, bis zur ordentlichen Bezahlung
der vereinbarten Gage vom AG vor Veranstaltungsbeginn, wenn Technik vom AN für den AG im Rahmen der Vereinbarung aufgebaut worden sind. Eine Nachverrechnung wie oben erwähng ist Möglich, wird aber mit einem Zuschlag
von 75,– Euro durch den Mehraufwand im Nachhinein mehr berechnet.
Vertragsänderung, Gültigkeit der Verträge, Vertragsrücktritt / Storno:
Verträge können nicht geändert werden, jedoch können sie in beiderseitigem Einverständnis neu abgeschlossen werden. Verträge per Fax, E–Mail oder Internetbuchung werden von den Vertragspartnern grundsätzlich als bindend
anerkannt. Eine Kündigung (Widerruf) des Vertrages ist nur gemäß unserer Stornobedingungen bzw. unserer Widerrufserklärung möglich. Nicht Ausgenommen davon sind Verträge zur Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen, die nach
Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Auftragsstonierung:
Es werden folgende Stornogebühren bei Rücktritt des Auftraggebers berechnet: Storno bis 6 Monate vor der Veranstaltung, 40% der vereinbarten Gage, Storno bis 3 Monate vor der Veranstaltung, 50% der vereinbarten Gage. Stornos
bis 30 Tage vor der Veranstaltung, 70% der vereinbarten Gage und Storno bis 14 Tage vor der Veranstaltung, 100% der vereinbarten Gage. Eine Stonierung eines Vertrages ist nur in schriftlicher Form, mit Begründung der Stonierung, Datum und handschriftlicher Unterschrift möglich! Dies kann der AG an AN als PDF, oder PHOTHO an uns an info@showtime.at senden. Stonierungen die nur in schriftlicher Form per Mail, WhatsApp, SMS, Messenger-Dienste gesendet werden, werden von Uns nicht akzeptiert. Eine Stonierung per Post, schriftlich als Brief wird akzeptiert, wenn es sich aum einen Eingeschriebenen Brief handelt. Bei einem Storno, wird der Stornobetrag von der Summe des Auftrages genommen, gewährte Rabatte und Aktionen, ect verlieren damit ihre Gültigkeit und es wird die Summen der nicht Rabattierten aufgeführten Leistungen als Stornobetrag verrechnet! Keine Stornogebühren, wenn die Veranstaltung durch eine Pandemie (zb. Corona) verschoben
wird – In diesem Fall wird nur ein neuer Termin vom AG bestimmt und die Veranstaltung läuft ohne Mehrkosten an dem neuem Termin, mit der gleichen Leistung wie besprochen statt – Der AG kann die Veranstaltung 2 Jahre in die
Zukunft verschieben. Stornogründe von Seiten des AG, mit Begründungen wie Künstler ist nicht erreichbar, meldet sich nicht sofort, oder es gab nie ein persönliches Treffen ect. sind keine Rücktrittsgründe, oder Verletzungen des Vertrages vom AN. Der Vertrag bekommt durch Gegenzeichung von Showtime, mit Datum und Unterschrift mit Stempel Rechtsgültigkeit, auch wenn keine Anzahlung geleistet wird. Der AN kann bei einer Termin Verschiebung nicht Garantieren, dass Künstler (Dienstleister), TEchnik, Fotobox, Bodenenbel, Coldy Pyro ect zu dem verschobenen Termin frei sind. Rabbatierte Preise vom ursprünglichen Termin, können eventuell, wenn keine Technik wie Fotobox, Bodennebel nicht mehr Verfügbar sind, nicht um den gleichen Preis anbieten. Der Auftrag bleibt troz TErminverschiebung Rechtsgültig und der AG hat keinen Anspruch auf Stornierung, wenn bestimmte Künstler, TEchnik, ect. zu seinem neu verschobenen Termin nicht verfügbar sind!
Reisekosten und Bewirtungskosten
Pro 50km werden €30,- dem (AN.) in Rechnung gestellt von der Adresse des (AG.) oder ein individuelles Pauschalangebot wird dem Kunden angeboten. Bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde (oder in einem gebuchten Service wie DJ OPEN END) wird eine Übernachtungsmöglichkeit + Frühstück (Hotel, Penzion, Ferienzimmer mit Parkplatz) fixer bestandteil vom Vertrag (auser gesondert zwichen AN und AG vereinbart) und wird vom AN gebucht und die Kosten gehen zu Lasten von AG.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Es werden vom AG zu AN alle Kosten in von Adresse AN zu AG und wieder zurück gestellt, dies beinhalten auf Taxi & Transfär Kosten zb. Zum- & Vom Flugplatz und wenn nicht durch Shutteldienst vom AG organisiert auf der Transfere Von- & Zum Veranstaltungsord durch Taxi- oder Schuttelbuss. Der
Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An– und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung. Der Abreisepunkt von AN oder dessen Kooperationspartnern ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps
immer der schnellsten Route, primär aber Autobahn und dann in Folge Landstraßen.! Der AN und seine Begleitperson (Aufbauhilfe, andere AN) erhalten während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und ab 6 stunden Spielzeit je eine Mahlzeit vom AG kostenlos zur
Verfügung gestellt.Der AG übernimmt die Kosten für die Bewirtung (einfaches Essen und Getränke) des AN. Alternativ ist eine Bewirtungspauschale in Höhe von 75.90 Euro (inkl. MwSt.) zu entrichten oder der AN kann diese Summe an
dem Veranstaltungsort auf den AG anschreiben lassen, somit entfällt die Bewirtungspauschale in Bar. Zufahrt – Bei Dienstleistungen in Externen Räumlichkeiten sorgt der AG für eine direkte Zufahrt zur Räumlichkeit, sowie einen
kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort. Eventuelle Parktickets werden vom AG übernommen. Ist keine Direkte Auslademöglichkeit vor der Location gegeben und müsster der AN das Equipment über 50m entfernt von dem Veranstaltungsort ausladen, so wird dem AN eine Aufbauhilfe für Auf- & Abbau zur Verfügung vom AG gestellt!. Der AG kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte
Zufahrtsstraßen). Der AG haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten. Bei einer Anreise in Wien entstehen keine zusätzlichen Kosten. Danach 0,50 Cent / KM oder 30€ pro 50km, bzw
individuelles Pauschalangebot. Bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde ist gehen Kosten von Übernachtungsmöglichkeit + Frühstück + Parkplatz zu lasten von AG.
Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des
Auftragnehmers. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Diese AGB gelten ab dem 01.1.2019. Alle früheren AGBs verlieren Ihre Gültigkeit.
Auftrittszeiten/Überstunden/Extra Positionen.
Black Line Open End ab 18:00 bis Maximal 4:00 oder Sperrstunde [Betrifft Buchungen von 2024 bis 2025], White Line Open END ab 14:00 / 16:00 bis Maximal 4:00 oder Sperrstunde, [Betrifft Buchungen von 2024 – 2025] Whitle Line Stunden Paket von 16:00 bis 2:00Stundenpakete wie ausgemacht bis der angebotenen Stundenanzahl, dann ab Ende Verlängerbar pro Std. nach ausgemachten Stundensatz. Der AN fragt 30min vor Veranstaltungsende den AG, ob er Verlängern will, oder nicht und beendet, wenn von AG nicht anders Gewünscht wird, vor Auftrittsverlängerung. Preisliste von Jänner 2026 – 3 Stunden DJ Leistung 400,- Netto (reine DJ Leistung ohne Technik) , jede weitere Stunde wird mit 100,- Netto verrechnet, DJ Leistung OPEN END (reine DJ Leistung, ohne Technik!) ab 18:00 1000,- Netto, ab 14:00 1200,- Netto (Open End gilt ab der ausgemachten Zeit vom Vertrag her bis zur Sperrstunde des Lokales, maximal 4:00). Ab 2026 werden die dazu entsprechnden TEchnik Pakete angeboten. Black Line 290,- Netto, Whitle Line 390,- Netto, White Line Premium 590,- Netto, alle anderen Paketen entnehmen sie der aktuellen Leistungs-Übersicht-Katalog von 2026!
DJ Leistung ONLY* / Technik Pakete Black-Line / White-Line / White LIne Premium
Die Position DJ Leistung ONLY beinhaltet kein Technik Paket und ist nicht automatisch in einem DJ Leistung ONLY Paket enthalten. Wenn ein AG vom AN, ein Technik Paket zur Zeit der Auftragserteilung fixiert, gelten die zu dem genannten Preise von den Technik Paketen. Die dementsprechende TEchnik wird dann für das Wunsch-Datum in der Zukunft geblockt und resaviert. Wenn ein AG kein Technik Paket zu einem DJ Paket ONLY bucht, hat er zu einem späterein Zeitpunkt die Möglichkeit, ein Technik Paket dazu zu buchen. Es gelten die Preise vom Preis-Kataolg, sofern sie sich nicht geändert haben. Rabatt-Aktionen, oder Kombi-Angebote die damals im ersten Offert angeboten wurden, haben zu einem späteren Zeitpunkt keine Gültigkeit! Sofern der AN dem AG ein adaptiertes Angebot für ein Technik Paket bietet. Die Technik Pakete Blackline (2x PA Lautsprecher 750Watt (127dB Lautstärke), 1 Funk Micro, 1x Pioneer DJ Pro Set bestehend aus 1x Pioneer DJMA9/DJM900nexus2, 2x Pioneer CDJ 3000, bzw einen PIONEER DDJ1000 oder DDJFlex10,1x Disco Licht (4 LED Effekte, die Auto-Programme oder Sound-To-Light Programme ausführen, kein gesteuertes Licht!), DJ Tabel voll verkabelt in 150x90x65 Husse Schwarz. Das TEchnik Paket White LIne beinhaltet (Pioneer DJ Pro Set 1x DJMA9, 2x Pioneer CDJ3000, 2x Shure/Sennheizer Funk-Micro, 1x Subwoofer White 2400 Watt, mit 2x Top-Teilen, 2x Stative mit Hussen Weiss, 2x Moving-Head am Balken mit Par Spots und einem DMX-Lichtmischpult, voll verkabelter DJ Tisch in 150x90x65). White Line Premium:
Datenschutzerklärung nach der DSGVO
Auf unseren Internetseiten ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an
uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind: Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert: Vorname, Nachname, Veranstaltungsort, E–Mail–Adresse, Veranstaltungsdatum,
Veranstaltungsart, Telefon, Gefunden durch, persönliche Nachricht. Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Alternativ ist eine
Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E–Mail–Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E–Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der
Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet. 2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des
Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E–Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E–Mail–Kontakt auf den Abschluss eines
Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 3. Zweck der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung
der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E–Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten. Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen
Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen. 4. Dauer der Speicherung Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung
des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E–Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige
Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die während des Absendevorgangs zusätzlich
erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht. 5. Widerspruchs– und Beseitigungsmöglichkeit Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E–Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht
fortgeführt werden. Der Widerspruch kann durch E–Mail–Kontakt oder auf dem Postweg an die im Impressum geannte Adresse ausgesprochen werden. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert
wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
Bilder & Videos
Der AG nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und Videos vom AN gemacht werden könnten, die er für seine zukünftigen Werbezwecke des AN dienen können. Der AG und das Publikum haben keine Rechte,
zur Abtretung dieser Daten & Rechte die vom AN erstellten Daten an diesem Event. Der AN kann dieses Bild & Videomaterial für seine Werbezwecke verwenden. Sollte trotz ein Gast sich gestört fühlen, wenn er sich in der Zukunft
irgendwo in einer Werbung wieder findet, so kann er durch einen Gesichts Filter bedeckt werden. Der AN hat aber dann immer noch das Recht, mit diesem Bild & Video Material Werbung in eigenen Zwecken zu machen – In Print sowie
als Video auf seiner Hompage, oder seinen Sozialen Netzwerken!
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die –soweit möglich– dem am nächsten kommt, was
Showtime gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedache
AGBs Allgemeines
Andreas Vondru vermittelt DJs, Künstler und Musiker für Veranstaltungen und führt Aufträge zu nachfolgenden Bedingungen durch. Ein Vertragsverhältnis entsteht zwischen dem Veranstalter – , nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt
und dem jeweiligen DJ, Künstler oder Musiker nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Musik Dienstleistung. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nicht Vertragsbestandteil. Der AG wird darauf hingewiesen, dass der Musikstil des Künstlers stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des AN unterliegt. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom AN
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Auftrittsorts und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Tontechnik und Lichttechnik sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des AG bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Dem AG ist Stiel & Art des Künstlers (AN) bekannt und kann am Veranstaltungs–Tag/Abend die Lautstärke mitbestimmen. Zur besseren Verständigung von
Wünschen des AG und AN erfolgt eine persönliche Musikbesprechung – diese wird dann schriftlich dem AG geschickt und vom AG schriftlich bestätigt. Musikwünsche am Abend, werden hinsichtlich der Wünsche vom AG und der
Person die sie abgibt Beurteilt und dann vom AN gestattet, wenn Sie im Stil des AG sind. Musikwünsche die gar nicht zum Stil und Event des AG passen werden solange nicht erfüllt, bis der AG eine Mündliche oder schriftliche Zusage
des Musikwunsches dem AN bekannt gibt.Der AN kann nicht garantieren, dass das Event ein Erfolg beim Publikum wird, mit dem Musik–Wunsch–Stil des AG. Der AN ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von AG gewünscht
ist. Der AN wird sein bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, für Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier, Geburtstags, Business–Event, Club Einsatz ect.. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Stimmung
oder Szenen am Tag/Abend auftreten werden. Publikumserfolg – Vorherige Absprachen zur musikalischen Gestaltung des Programms zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind möglich und erwünscht. Für den Erfolg der
künstlerischen Darbietung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Nicht–Richtige Meinungsäuserungen in schriftlicher Form im Netz oder Print, wird als Rufschädigung
angesehen und dementsprechend angeklagt. (ZB. AG wünscht sich vom AN nur Schlager und dass kommt beim Publikum nicht an und verbreitet im Netz, dass er schlechte Musik macht und keine Stimmung zusammenbringt – obwohl
ihm der AN am Abend zur Kenntnis vorgelegt hat, dass Publikum kein Schlager will, aber mit 80er 90er würde das Publikum sehr gerne feiern – ein Beispiel)
Auftrittsbedingungen Bei Veranstaltungen im Freien (Open Air, Hoffest, etc.) ist eine geeignete, funktionelle und ausreichend gesicherte Überdachung für AN und Technik in der Größe von mindestens 3m x 3m seitens des AG zu stellen. Bei Temperaturen
von unter 18 Grad Celsius ist eine geeignete, ausreichend dimensionierte Heizung inkl. Betriebsmittel seitens des AG zu stellen. Im Innenbereich ist ebenso für ein angemessenes Klima zu sorgen. Wird eine Bühne gestellt, so hat diese
stabil und sicher zu sein. Bei Nichtbeachtung kann der Auftritt verweigert werden, wobei die Gagenforderung des AN unberührt bleibt. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Anwendung von Pyrotechnik ein ausreichender
Sicherheitsabstand zum AN und seiner Technik eingehalten wird. Sollte dies von AG nicht beachtet werden, haftet er vollumfänglich für entstehende Schäden. Werden diese Punkte nicht berücksichtigt kann der Auftritt abgesagt bzw.
abgebrochen werden. Die Forderung der vereinbarten Bruttogage bleibt hierbei bestehen.
Behördliche Bestimmungen: Der AG versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder andere Bestimmungen entgegenstehen. Die Veranstaltung wird durch den AG ordnungsgemäß bei allen notwendigen Institutionen wie z.B.
Ordnungsamt, GEMA, Polizei etc. angemeldet. Daraus resultierende Kosten trägt der AG. Die Prüfung, ob eine Veranstaltung GEMA–pflichtig ist, obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden
Gebühren und wird diese direkt an die Gesellschaft entrichten.
Haftung
Der AG übernimmt die Haftung für die Sicherheit des AN, sowie für das vom AN oder beauftragten Unternehmen in den Veranstaltungsort eingebrachte Equipment. Der AG haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung
für Personen– und Sachschäden, sowie ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch den AN verursacht wurde. Der AG haftet ebenfalls für Schäden am Equipment vom AN, die vor, nach oder
während der Veranstaltung durch den AG oder deren Gäste verursacht werden. Bei Beschädigungen am Equipment, Ton Technik, Lichttechnik, Mikrophon, DJ–Technik, Laptop, Photobox ect durch nicht ausreichend abgesicherten
Stromkreis des Veranstaltungsortes, kann er kein Rücktrittsrecht an Schadenersatz geltend machen. Es liegt dem AG in Verantwortung ausreichend Sicherung für den AN zu garantieren oder bereit zu stellen . Kann der AN die
Vereinbarte Leistung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, eine behördliche Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall oder Stromschwankungen beim AG nicht einbringen, so
hat der AG kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Daraus Ergibt sich das kein Recht auf die Zurückhaltung der vereinbarten Gage durch den AN und kein Anspruch auf Schadenersatz. Der AG verpflichtet sich, die Veranstaltung
ordnungsgemäß zu sichern, so dass Schäden an ausführenden und teilnehmenden Personen und Technik vom AN ausgeschlossen sind. Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die während der
Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung durch Verhalten des AG, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der AG. Die entstandenen Kosten werden dem AG in
Rechnung gestellt.Bei Ausfällen durch “höhere Gewalt” (Krankheit, unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Dies gilt insbesondere beim Ausfall der Technik im Ablauf der Veranstaltung. Der AN ist bei so einer Situation bemüht einen aliquaten Ersatz zu stellen. Dies wird dem AG gewährt und muss in der enstandenen Sitation abgewogen
werden. ZB. Unfall des AN während er zur Veranstaltung des AG fährt. Bei Krankheit. Im Falle durch Krankheit, bzw Verhinderung der Aufnahme des AN (DJ wird Krank) bekommt der AG vom AN einen gleichen Ersatz aus seinen DJ
Pool und der AG muss mit keinen Mehrkosten rechnen. Bei so einer Situation wird der AG vom AN im Vorhinein in Kenntnis gesetzt. Dieser Ersatz kommt mit gleichwertiger Technik zu dem Einsatz. Haftung Requisiten Fotobox AG – Der
AG haftet für die Requisiten, die vom AN bereit gestellt werden. Vor Auftritt Beginn wird mittels einer Bestandsliste der Ist–Stückzahl der Fotobox Requisiten kontroliert, die der AG (oder einer vom AG zb. Trauzeuge ect.) bestätigt. Am
Ende einer Veranstaltung, wird diese wieder kontrolliert, ob die Ausgangs Anzahl mit der Endanzahl übereinstimmt. Fehlende Requisiten, oder zerstörte Requisiten werden dem AG mit € 39,– Euro pro Stück in Rechnung gestellt.
Angebote, Verträge, Auftragserteilung, Honorare
Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Eine Buchung kommt durch Annahme eines Angebots in schriftlicher oder mündlicher Form zustande. Der AG schickt dem AN in schriftlicher Form, die Bestätigung des Angebotes zu. Dies kann mit Unterfertigtem Angebot mit Unterschrift und Datum, oder auch per schriftlicher Form Per Mail, WhatsApp, SMS sein! Der Vertrag zwischen AG und AN bekommt mit diesem Vorgang Rechtsgültigkeit! Die Vertragsgültigkeit zwischen AG und AN, ändert sich nicht wenn, keine Anzahlung von AN an AG laut Angebot/Vertrag gestellt wird, auch bei einer nicht geleisteten / erbrachten Anzahlung von AG an AN (wenn eine im Angebot/Vertrag ausgemacht worden ist), erlischt nicht das Vertragsverhältnis zwichen AG und AN und der Vertrag bleibt Rechtsgültig. Es ist nicht bindend erforderlich und teilweise auch nicht möglich, das sich AN und AG vor dem Event persönlich (pysisch Anwesend) Treffen, da es oft durch große Entfernungen (Tirol, Salzburg, Deutschland, Amerika) nicht immer möglich ist, oder auch Telefonate, Skype, Zoom ect. zu führen vor dem Event – all diese Sachen haben keinen Einfluss auf die Rechtsgültigkeit und Vertragsgültigkeit. Auch gibt es keine Auswirkungen wenn durch einen Unfall / Krankheitsfall des Künstlers passiert und ein Treffen, bzw Telefonat bis zum Event zu knapp und kurzfristig, einfach nicht möglich ist, oder einer der beiden AN, oder AG durch Arbeit, oder durch Tätigkeit seiner künstlerischen Leistung an anderen Events tätig ist und einen Treffen und Telefonat in den Zeiten nicht nachkommen kann. Wenn diese Faktoren und Begebenheiten zwischen AG und AN auftreten sollten, hat das keinerlei Auswirkungen zur Aufrechterhaltung der Vertragsgültigkeit, wenn dies nicht vor dem Event passiert. Es gibt auch keinerlei Auswirkungen auf die Vertragsgültigkeit wenn zwischen AG und AN kein persönliches Treffen stattfindet, wie es im internet im Kontakt Formular (https://www.showtime.at/kontakt/ Buchungsverlauf auf ein kostenloses und unverbindliches Kennenlernen hingewiesen wird, das ist eine Möglichkeit, aber kein fixer Bestandteil einer Buchung und hat keinerlei Auswirkung bei einem zustandegekommenen Vertrag zwischen AG und AN. Auch bei Stornos von AG an An, durch den Grund „eines nicht persönlich, physisch Anwesendes Treffen“ nimmt es keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit des Vertrages zwischen AG und AN. Wenn im Angebot kein expliziter DJ/Künstler angeführt wird, so kommt ein Künstler aus dem DJ Pool für das Event zum Einsatz. Wird ein expliziter Künstler im Angebot für den AG angegeben, hat der AN im Krankheitsfall ect. das Recht, mit einem Ersatz DJ aus dem DJ Pool für Ersatz zu sorgen. Das Ausgemachte Honorar, Spesen, Hotel ect. laut Angebot, bekommt durch einen anderen Künstler durch AN an AG keine Beeinflussung, sowie es verfällt dadurch auch Nicht das Vertragsverhältniss und Vertragsgültigkeit zwischen AG und AN.
Auftrittsbedingungen DJ & Saxophonist: Bei einem DJ & Saxophonist Einsatz, der extern verbucht wird, bezieht sich der Preis auf den angebotenen Saxophonisten und nicht für DJ und Saxophonist! Die Position DJ ist im DJ Service als extra Position dargelegt und wird auch extra in Rechnung gestellt, bzw wird auf den Angeboten als seperate Position angeführt. Bei einem DJ & Saxophonist Einsatz spricht man von einer Auftrittszeit (Auftrittszeit ist Nicht effektive Spielzeit), je nachdem was im Vertrag / Angebot aufgeführt wird von 1 Stunde bis 2 Stunden. Auftrittszeit ist nicht gleich erbrachte Spielzeit vom Saxophonisten! In 60 Minuten Auftrittszeit stehen dem Saxophonisten nindestens 2x 10 Minuten Pause zu, oder 4x 5 Minuten Pause, was eine effektive Spielzeit von 40 Minuten ergibt! Bein einer Auftrittszeit von 2 Stunden, stehen dem Künstler 4x 10 Minuten Pause zu, oder 8x 5 Minuten Pause, während der Sets zu, was eine effektive Spielzeit von 80 Minuten ergibt. Der Künstler kann seine Pausen frei wählen und einteilen, wie er es braucht. Dem Künstler steht das Recht vor, wenn er körperlich in der Lage ist, längere Sets zu spielen und die Pausen am Schluss seines Sets zu machen. Beispiel. 2 Stunden Auftrittszeit wurden gebucht von AG von 21:00 bis 23:00. Der Künstler spielt spielt mit 10 Minuten Pause in seinen Sets von 21:00 bis 22:30 und nimmt somit die restlichen 30 Minuten seiner Pausen war. Somit hat der Künstler seinen Soll-Auftrittszeit von 80 Minuten erledigt und es liegt im frei, ob er die halbe Stunde in der Location seine Pause verbringt, oder die Location verlässt. Dem AG ist in dem Fall kein Schaden enstanden und kann keine nachträglichen Preis Reduktionen bemängeln, oder beanstanden. Da der Saxophonist eine externe Person ist, gilt für Ihn das gleiche Recht, wie dem DJ für Anreise & Übernächtigung (wenn er nicht unmitelbar aus der Nähe kommt! Also Wien Veranstaltungsort – der Künstler kommt aus Wien) und Essen & Getränke. Bei einem Ausfall von einem Saxoponisten, wird der nächste Saxophonist intern von unseren Team gebucht und tritt auf der Veranstalung des AG auf. Der AG hat an den AN keinerlei Anspruch auf Preis Reduktionen bemängeln, oder beanstanden, wenn ein anderer Saxophonist wie ausgemacht, dass gebuchte Event bespielt und anders ist in seiner Art & Weise. Der AG hat auch keinen Aspruch auf Preis Reduktion, wenn Stil & Art vom gebuchten Künstler, beim Publikum nicht ankommt. Das Honorar des Künstlers ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung und wird zu 100% in REchnung gestellt. Für Auftragstonierungen des Saxophonisten, gelten auch unsere AGBs für Auftragstonierungen. Wenn Flüge, Hotel, Zug, Bus von unserer Seite (AN) für den Künstler für den AG gebucht wurden für einen Einsatz, werden diese bei einer Autrittstonierung dem AG in Rechnung gestellt.
Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag
aufgeführten Summe. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist vor dem Auftrag vor Auftrittsbeginn, in bar fällig oder per Überweisung 14 Tage vor dem Event vor Veranstaltungsbeginn fällig. der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E–Mail zu erhalten. in diesem
Fall entfällt der Versand Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, Auszahlbar oder kombinierbar Für eine spontane Verlängerung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch den AG, wird ein Honorar 100,00 EUR inc. Steuern für
jede angefangene Verlängerungsstunde (und bereits angefangenen) berechnet, außer der Stundenpreis ist laut Angebot anders angegeben, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde Preise und Bezahlung – Es gelten die Preise und
Zahlungskonditionen des AN. Engagements zu anderen Preisen und Zahlungskonditionen sind grundsätzlich möglich und erfordern die Schriftform. Wenn nicht anders vereinbart 30% Anzahlung der vereinbarten Gage 14 Tage nach
dem Vertragsabschluss zwischen AG und AN. Die 2 Hälfte der Gage (70%) je nach Vereinbarung 14 Tage vor der Veranstaltung durch Überweisung an das Konto des AN oder Bar am Tag der Veranstaltung, persönlich an den AN vor
Auftritts Beginn. Die Gage wird nach dem Soundcheck fällig, und ist an den AN oder eine beauftragten Person in bar auszuzahlen. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Werden Zahlungen gestundet oder
gerät der AG in Verzug, werden Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Bundesbank berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges des AG werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche
gegen ihn sofort fällig. Forderungen des AG gegen den AN können nicht abgetreten werden. Dem AG steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG ist ausgeschlossen, sofern die
Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (vertraglich) sind. Beauftragte Personen sind zum Inkasso berechtigt.Der AN behält sich das Recht vor keine Dienstleistung zu erbringen, bis zur ordentlichen Bezahlung
der vereinbarten Gage vom AG vor Veranstaltungsbeginn, wenn Technik vom AN für den AG im Rahmen der Vereinbarung aufgebaut worden sind. Eine Nachverrechnung wie oben erwähng ist Möglich, wird aber mit einem Zuschlag
von 75,– Euro durch den Mehraufwand im Nachhinein mehr berechnet.
Vertragsänderung, Gültigkeit der Verträge, Vertragsrücktritt / Storno:
Verträge können nicht geändert werden, jedoch können sie in beiderseitigem Einverständnis neu abgeschlossen werden. Verträge per Fax, E–Mail oder Internetbuchung werden von den Vertragspartnern grundsätzlich als bindend
anerkannt. Eine Kündigung (Widerruf) des Vertrages ist nur gemäß unserer Stornobedingungen bzw. unserer Widerrufserklärung möglich. Nicht Ausgenommen davon sind Verträge zur Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen, die nach
Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Auftragsstonierung:
Es werden folgende Stornogebühren bei Rücktritt des Auftraggebers berechnet: Storno bis 6 Monate vor der Veranstaltung, 40% der vereinbarten Gage, Storno bis 3 Monate vor der Veranstaltung, 50% der vereinbarten Gage. Stornos
bis 30 Tage vor der Veranstaltung, 70% der vereinbarten Gage und Storno bis 14 Tage vor der Veranstaltung, 100% der vereinbarten Gage. Eine Stonierung eines Vertrages ist nur in schriftlicher Form, mit Begründung der Stonierung, Datum und handschriftlicher Unterschrift möglich! Dies kann der AG an AN als PDF, oder PHOTHO an uns an info@showtime.at senden. Stonierungen die nur in schriftlicher Form per Mail, WhatsApp, SMS, Messenger-Dienste gesendet werden, werden von Uns nicht akzeptiert. Eine Stonierung per Post, schriftlich als Brief wird akzeptiert, wenn es sich aum einen Eingeschriebenen Brief handelt. Bei einem Storno, wird der Stornobetrag von der Summe des Auftrages genommen, gewährte Rabatte und Aktionen, ect verlieren damit ihre Gültigkeit und es wird die Summen der nicht Rabattierten aufgeführten Leistungen als Stornobetrag verrechnet! Keine Stornogebühren, wenn die Veranstaltung durch eine Pandemie (zb. Corona) verschoben
wird – In diesem Fall wird nur ein neuer Termin vom AG bestimmt und die Veranstaltung läuft ohne Mehrkosten an dem neuem Termin, mit der gleichen Leistung wie besprochen statt – Der AG kann die Veranstaltung 2 Jahre in die
Zukunft verschieben. Stornogründe von Seiten des AG, mit Begründungen wie Künstler ist nicht erreichbar, meldet sich nicht sofort, oder es gab nie ein persönliches Treffen ect. sind keine Rücktrittsgründe, oder Verletzungen des Vertrages vom AN. Der Vertrag bekommt durch Gegenzeichung von Showtime, mit Datum und Unterschrift mit Stempel Rechtsgültigkeit, auch wenn keine Anzahlung geleistet wird. Der AN kann bei einer Termin Verschiebung nicht Garantieren, dass Künstler (Dienstleister), TEchnik, Fotobox, Bodenenbel, Coldy Pyro ect zu dem verschobenen Termin frei sind. Rabbatierte Preise vom ursprünglichen Termin, können eventuell, wenn keine Technik wie Fotobox, Bodennebel nicht mehr Verfügbar sind, nicht um den gleichen Preis anbieten. Der Auftrag bleibt troz TErminverschiebung Rechtsgültig und der AG hat keinen Anspruch auf Stornierung, wenn bestimmte Künstler, TEchnik, ect. zu seinem neu verschobenen Termin nicht verfügbar sind!
Reisekosten und Bewirtungskosten
Pro 50km werden €30,- dem (AN.) in Rechnung gestellt von der Adresse des (AG.) oder ein individuelles Pauschalangebot wird dem Kunden angeboten. Bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde (oder in einem gebuchten Service wie DJ OPEN END) wird eine Übernachtungsmöglichkeit + Frühstück (Hotel, Penzion, Ferienzimmer mit Parkplatz) fixer bestandteil vom Vertrag (auser gesondert zwichen AN und AG vereinbart) und wird vom AN gebucht und die Kosten gehen zu Lasten von AG.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Es werden vom AG zu AN alle Kosten in von Adresse AN zu AG und wieder zurück gestellt, dies beinhalten auf Taxi & Transfär Kosten zb. Zum- & Vom Flugplatz und wenn nicht durch Shutteldienst vom AG organisiert auf der Transfere Von- & Zum Veranstaltungsord durch Taxi- oder Schuttelbuss. Der
Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An– und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung. Der Abreisepunkt von AN oder dessen Kooperationspartnern ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps
immer der schnellsten Route, primär aber Autobahn und dann in Folge Landstraßen.! Der AN und seine Begleitperson (Aufbauhilfe, andere AN) erhalten während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und ab 6 stunden Spielzeit je eine Mahlzeit vom AG kostenlos zur
Verfügung gestellt.Der AG übernimmt die Kosten für die Bewirtung (einfaches Essen und Getränke) des AN. Alternativ ist eine Bewirtungspauschale in Höhe von 75.90 Euro (inkl. MwSt.) zu entrichten oder der AN kann diese Summe an
dem Veranstaltungsort auf den AG anschreiben lassen, somit entfällt die Bewirtungspauschale in Bar. Zufahrt – Bei Dienstleistungen in Externen Räumlichkeiten sorgt der AG für eine direkte Zufahrt zur Räumlichkeit, sowie einen
kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort. Eventuelle Parktickets werden vom AG übernommen. Ist keine Direkte Auslademöglichkeit vor der Location gegeben und müsster der AN das Equipment über 50m entfernt von dem Veranstaltungsort ausladen, so wird dem AN eine Aufbauhilfe für Auf- & Abbau zur Verfügung vom AG gestellt!. Der AG kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte
Zufahrtsstraßen). Der AG haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten. Bei einer Anreise in Wien entstehen keine zusätzlichen Kosten. Danach 0,50 Cent / KM oder 30€ pro 50km, bzw
individuelles Pauschalangebot. Bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde ist gehen Kosten von Übernachtungsmöglichkeit + Frühstück + Parkplatz zu lasten von AG.
Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des
Auftragnehmers. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Diese AGB gelten ab dem 01.1.2019. Alle früheren AGBs verlieren Ihre Gültigkeit.
Auftrittszeiten/Überstunden/Extra Positionen.
Black Line Open End ab 18:00 bis Maximal 4:00 oder Sperrstunde [Betrifft Buchungen von 2024 bis 2025], White Line Open END ab 14:00 / 16:00 bis Maximal 4:00 oder Sperrstunde, [Betrifft Buchungen von 2024 – 2025] Whitle Line Stunden Paket von 16:00 bis 2:00Stundenpakete wie ausgemacht bis der angebotenen Stundenanzahl, dann ab Ende Verlängerbar pro Std. nach ausgemachten Stundensatz. Der AN fragt 30min vor Veranstaltungsende den AG, ob er Verlängern will, oder nicht und beendet, wenn von AG nicht anders Gewünscht wird, vor Auftrittsverlängerung. Preisliste von Jänner 2026 – 3 Stunden DJ Leistung 400,- Netto (reine DJ Leistung ohne Technik) , jede weitere Stunde wird mit 100,- Netto verrechnet, DJ Leistung OPEN END (reine DJ Leistung, ohne Technik!) ab 18:00 1000,- Netto, ab 14:00 1200,- Netto (Open End gilt ab der ausgemachten Zeit vom Vertrag her bis zur Sperrstunde des Lokales, maximal 4:00). Ab 2026 werden die dazu entsprechnden TEchnik Pakete angeboten. Black Line 290,- Netto, Whitle Line 390,- Netto, White Line Premium 590,- Netto, alle anderen Paketen entnehmen sie der aktuellen Leistungs-Übersicht-Katalog von 2026!
DJ Leistung ONLY* / Technik Pakete Black-Line / White-Line / White LIne Premium
Die Position DJ Leistung ONLY beinhaltet kein Technik Paket und ist nicht automatisch in einem DJ Leistung ONLY Paket enthalten. Wenn ein AG vom AN, ein Technik Paket zur Zeit der Auftragserteilung fixiert, gelten die zu dem genannten Preise von den Technik Paketen. Die dementsprechende TEchnik wird dann für das Wunsch-Datum in der Zukunft geblockt und resaviert. Wenn ein AG kein Technik Paket zu einem DJ Paket ONLY bucht, hat er zu einem späterein Zeitpunkt die Möglichkeit, ein Technik Paket dazu zu buchen. Es gelten die Preise vom Preis-Kataolg, sofern sie sich nicht geändert haben. Rabatt-Aktionen, oder Kombi-Angebote die damals im ersten Offert angeboten wurden, haben zu einem späteren Zeitpunkt keine Gültigkeit! Sofern der AN dem AG ein adaptiertes Angebot für ein Technik Paket bietet. Die Technik Pakete Blackline (2x PA Lautsprecher 750Watt (127dB Lautstärke), 1 Funk Micro, 1x Pioneer DJ Pro Set bestehend aus 1x Pioneer DJMA9/DJM900nexus2, 2x Pioneer CDJ 3000, bzw einen PIONEER DDJ1000 oder DDJFlex10,1x Disco Licht (4 LED Effekte, die Auto-Programme oder Sound-To-Light Programme ausführen, kein gesteuertes Licht!), DJ Tabel voll verkabelt in 150x90x65 Husse Schwarz. Das TEchnik Paket White LIne beinhaltet (Pioneer DJ Pro Set 1x DJMA9, 2x Pioneer CDJ3000, 2x Shure/Sennheizer Funk-Micro, 1x Subwoofer White 2400 Watt, mit 2x Top-Teilen, 2x Stative mit Hussen Weiss, 2x Moving-Head am Balken mit Par Spots und einem DMX-Lichtmischpult, voll verkabelter DJ Tisch in 150x90x65). White Line Premium:
Datenschutzerklärung nach der DSGVO
Auf unseren Internetseiten ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an
uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind: Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert: Vorname, Nachname, Veranstaltungsort, E–Mail–Adresse, Veranstaltungsdatum,
Veranstaltungsart, Telefon, Gefunden durch, persönliche Nachricht. Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Alternativ ist eine
Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E–Mail–Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E–Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der
Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet. 2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des
Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E–Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E–Mail–Kontakt auf den Abschluss eines
Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 3. Zweck der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die –soweit möglich– dem am nächsten kommt, was
Showtime gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedache
AGBs Allgemeines
Andreas Vondru vermittelt DJs, Künstler und Musiker für Veranstaltungen und führt Aufträge zu nachfolgenden Bedingungen durch. Ein Vertragsverhältnis entsteht zwischen dem Veranstalter – , nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt
und dem jeweiligen DJ, Künstler oder Musiker nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Musik Dienstleistung. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nicht Vertragsbestandteil. Der AG wird darauf hingewiesen, dass der Musikstil des Künstlers stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des AN unterliegt. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom AN
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Auftrittsorts und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Tontechnik und Lichttechnik sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des AG bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Dem AG ist Stiel & Art des Künstlers (AN) bekannt und kann am Veranstaltungs–Tag/Abend die Lautstärke mitbestimmen. Zur besseren Verständigung von
Wünschen des AG und AN erfolgt eine persönliche Musikbesprechung – diese wird dann schriftlich dem AG geschickt und vom AG schriftlich bestätigt. Musikwünsche am Abend, werden hinsichtlich der Wünsche vom AG und der
Person die sie abgibt Beurteilt und dann vom AN gestattet, wenn Sie im Stil des AG sind. Musikwünsche die gar nicht zum Stil und Event des AG passen werden solange nicht erfüllt, bis der AG eine Mündliche oder schriftliche Zusage
des Musikwunsches dem AN bekannt gibt.Der AN kann nicht garantieren, dass das Event ein Erfolg beim Publikum wird, mit dem Musik–Wunsch–Stil des AG. Der AN ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von AG gewünscht
ist. Der AN wird sein bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, für Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier, Geburtstags, Business–Event, Club Einsatz ect.. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Stimmung
oder Szenen am Tag/Abend auftreten werden. Publikumserfolg – Vorherige Absprachen zur musikalischen Gestaltung des Programms zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind möglich und erwünscht. Für den Erfolg der
künstlerischen Darbietung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Nicht–Richtige Meinungsäuserungen in schriftlicher Form im Netz oder Print, wird als Rufschädigung
angesehen und dementsprechend angeklagt. (ZB. AG wünscht sich vom AN nur Schlager und dass kommt beim Publikum nicht an und verbreitet im Netz, dass er schlechte Musik macht und keine Stimmung zusammenbringt – obwohl
ihm der AN am Abend zur Kenntnis vorgelegt hat, dass Publikum kein Schlager will, aber mit 80er 90er würde das Publikum sehr gerne feiern – ein Beispiel)
Auftrittsbedingungen Bei Veranstaltungen im Freien (Open Air, Hoffest, etc.) ist eine geeignete, funktionelle und ausreichend gesicherte Überdachung für AN und Technik in der Größe von mindestens 3m x 3m seitens des AG zu stellen. Bei Temperaturen
von unter 18 Grad Celsius ist eine geeignete, ausreichend dimensionierte Heizung inkl. Betriebsmittel seitens des AG zu stellen. Im Innenbereich ist ebenso für ein angemessenes Klima zu sorgen. Wird eine Bühne gestellt, so hat diese
stabil und sicher zu sein. Bei Nichtbeachtung kann der Auftritt verweigert werden, wobei die Gagenforderung des AN unberührt bleibt. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Anwendung von Pyrotechnik ein ausreichender
Sicherheitsabstand zum AN und seiner Technik eingehalten wird. Sollte dies von AG nicht beachtet werden, haftet er vollumfänglich für entstehende Schäden. Werden diese Punkte nicht berücksichtigt kann der Auftritt abgesagt bzw.
abgebrochen werden. Die Forderung der vereinbarten Bruttogage bleibt hierbei bestehen.
Behördliche Bestimmungen: Der AG versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder andere Bestimmungen entgegenstehen. Die Veranstaltung wird durch den AG ordnungsgemäß bei allen notwendigen Institutionen wie z.B.
Ordnungsamt, GEMA, Polizei etc. angemeldet. Daraus resultierende Kosten trägt der AG. Die Prüfung, ob eine Veranstaltung GEMA–pflichtig ist, obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden
Gebühren und wird diese direkt an die Gesellschaft entrichten.
Haftung
Der AG übernimmt die Haftung für die Sicherheit des AN, sowie für das vom AN oder beauftragten Unternehmen in den Veranstaltungsort eingebrachte Equipment. Der AG haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung
für Personen– und Sachschäden, sowie ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch den AN verursacht wurde. Der AG haftet ebenfalls für Schäden am Equipment vom AN, die vor, nach oder
während der Veranstaltung durch den AG oder deren Gäste verursacht werden. Bei Beschädigungen am Equipment, Ton Technik, Lichttechnik, Mikrophon, DJ–Technik, Laptop, Photobox ect durch nicht ausreichend abgesicherten
Stromkreis des Veranstaltungsortes, kann er kein Rücktrittsrecht an Schadenersatz geltend machen. Es liegt dem AG in Verantwortung ausreichend Sicherung für den AN zu garantieren oder bereit zu stellen . Kann der AN die
Vereinbarte Leistung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, eine behördliche Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall oder Stromschwankungen beim AG nicht einbringen, so
hat der AG kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Daraus Ergibt sich das kein Recht auf die Zurückhaltung der vereinbarten Gage durch den AN und kein Anspruch auf Schadenersatz. Der AG verpflichtet sich, die Veranstaltung
ordnungsgemäß zu sichern, so dass Schäden an ausführenden und teilnehmenden Personen und Technik vom AN ausgeschlossen sind. Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die während der
Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung durch Verhalten des AG, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der AG. Die entstandenen Kosten werden dem AG in
Rechnung gestellt.Bei Ausfällen durch “höhere Gewalt” (Krankheit, unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Dies gilt insbesondere beim Ausfall der Technik im Ablauf der Veranstaltung. Der AN ist bei so einer Situation bemüht einen aliquaten Ersatz zu stellen. Dies wird dem AG gewährt und muss in der enstandenen Sitation abgewogen
werden. ZB. Unfall des AN während er zur Veranstaltung des AG fährt. Bei Krankheit. Im Falle durch Krankheit, bzw Verhinderung der Aufnahme des AN (DJ wird Krank) bekommt der AG vom AN einen gleichen Ersatz aus seinen DJ
Pool und der AG muss mit keinen Mehrkosten rechnen. Bei so einer Situation wird der AG vom AN im Vorhinein in Kenntnis gesetzt. Dieser Ersatz kommt mit gleichwertiger Technik zu dem Einsatz. Haftung Requisiten Fotobox AG – Der
AG haftet für die Requisiten, die vom AN bereit gestellt werden. Vor Auftritt Beginn wird mittels einer Bestandsliste der Ist–Stückzahl der Fotobox Requisiten kontroliert, die der AG (oder einer vom AG zb. Trauzeuge ect.) bestätigt. Am
Ende einer Veranstaltung, wird diese wieder kontrolliert, ob die Ausgangs Anzahl mit der Endanzahl übereinstimmt. Fehlende Requisiten, oder zerstörte Requisiten werden dem AG mit € 39,– Euro pro Stück in Rechnung gestellt.
Angebote, Verträge, Auftragserteilung, Honorare
Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Eine Buchung kommt durch Annahme eines Angebots in schriftlicher oder mündlicher Form zustande. Der AG schickt dem AN in schriftlicher Form, die Bestätigung des Angebotes zu. Dies kann mit Unterfertigtem Angebot mit Unterschrift und Datum, oder auch per schriftlicher Form Per Mail, WhatsApp, SMS sein! Der Vertrag zwischen AG und AN bekommt mit diesem Vorgang Rechtsgültigkeit! Die Vertragsgültigkeit zwischen AG und AN, ändert sich nicht wenn, keine Anzahlung von AN an AG laut Angebot/Vertrag gestellt wird, auch bei einer nicht geleisteten / erbrachten Anzahlung von AG an AN (wenn eine im Angebot/Vertrag ausgemacht worden ist), erlischt nicht das Vertragsverhältnis zwichen AG und AN und der Vertrag bleibt Rechtsgültig. Es ist nicht bindend erforderlich und teilweise auch nicht möglich, das sich AN und AG vor dem Event persönlich (pysisch Anwesend) Treffen, da es oft durch große Entfernungen (Tirol, Salzburg, Deutschland, Amerika) nicht immer möglich ist, oder auch Telefonate, Skype, Zoom ect. zu führen vor dem Event – all diese Sachen haben keinen Einfluss auf die Rechtsgültigkeit und Vertragsgültigkeit. Auch gibt es keine Auswirkungen wenn durch einen Unfall / Krankheitsfall des Künstlers passiert und ein Treffen, bzw Telefonat bis zum Event zu knapp und kurzfristig, einfach nicht möglich ist, oder einer der beiden AN, oder AG durch Arbeit, oder durch Tätigkeit seiner künstlerischen Leistung an anderen Events tätig ist und einen Treffen und Telefonat in den Zeiten nicht nachkommen kann. Wenn diese Faktoren und Begebenheiten zwischen AG und AN auftreten sollten, hat das keinerlei Auswirkungen zur Aufrechterhaltung der Vertragsgültigkeit, wenn dies nicht vor dem Event passiert. Es gibt auch keinerlei Auswirkungen auf die Vertragsgültigkeit wenn zwischen AG und AN kein persönliches Treffen stattfindet, wie es im internet im Kontakt Formular (https://www.showtime.at/kontakt/ Buchungsverlauf auf ein kostenloses und unverbindliches Kennenlernen hingewiesen wird, das ist eine Möglichkeit, aber kein fixer Bestandteil einer Buchung und hat keinerlei Auswirkung bei einem zustandegekommenen Vertrag zwischen AG und AN. Auch bei Stornos von AG an An, durch den Grund „eines nicht persönlich, physisch Anwesendes Treffen“ nimmt es keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit des Vertrages zwischen AG und AN. Wenn im Angebot kein expliziter DJ/Künstler angeführt wird, so kommt ein Künstler aus dem DJ Pool für das Event zum Einsatz. Wird ein expliziter Künstler im Angebot für den AG angegeben, hat der AN im Krankheitsfall ect. das Recht, mit einem Ersatz DJ aus dem DJ Pool für Ersatz zu sorgen. Das Ausgemachte Honorar, Spesen, Hotel ect. laut Angebot, bekommt durch einen anderen Künstler durch AN an AG keine Beeinflussung, sowie es verfällt dadurch auch Nicht das Vertragsverhältniss und Vertragsgültigkeit zwischen AG und AN.
Auftrittsbedingungen DJ & Saxophonist: Bei einem DJ & Saxophonist Einsatz, der extern verbucht wird, bezieht sich der Preis auf den angebotenen Saxophonisten und nicht für DJ und Saxophonist! Die Position DJ ist im DJ Service als extra Position dargelegt und wird auch extra in Rechnung gestellt, bzw wird auf den Angeboten als seperate Position angeführt. Bei einem DJ & Saxophonist Einsatz spricht man von einer Auftrittszeit (Auftrittszeit ist Nicht effektive Spielzeit), je nachdem was im Vertrag / Angebot aufgeführt wird von 1 Stunde bis 2 Stunden. Auftrittszeit ist nicht gleich erbrachte Spielzeit vom Saxophonisten! In 60 Minuten Auftrittszeit stehen dem Saxophonisten nindestens 2x 10 Minuten Pause zu, oder 4x 5 Minuten Pause, was eine effektive Spielzeit von 40 Minuten ergibt! Bein einer Auftrittszeit von 2 Stunden, stehen dem Künstler 4x 10 Minuten Pause zu, oder 8x 5 Minuten Pause, während der Sets zu, was eine effektive Spielzeit von 80 Minuten ergibt. Der Künstler kann seine Pausen frei wählen und einteilen, wie er es braucht. Dem Künstler steht das Recht vor, wenn er körperlich in der Lage ist, längere Sets zu spielen und die Pausen am Schluss seines Sets zu machen. Beispiel. 2 Stunden Auftrittszeit wurden gebucht von AG von 21:00 bis 23:00. Der Künstler spielt spielt mit 10 Minuten Pause in seinen Sets von 21:00 bis 22:30 und nimmt somit die restlichen 30 Minuten seiner Pausen war. Somit hat der Künstler seinen Soll-Auftrittszeit von 80 Minuten erledigt und es liegt im frei, ob er die halbe Stunde in der Location seine Pause verbringt, oder die Location verlässt. Dem AG ist in dem Fall kein Schaden enstanden und kann keine nachträglichen Preis Reduktionen bemängeln, oder beanstanden. Da der Saxophonist eine externe Person ist, gilt für Ihn das gleiche Recht, wie dem DJ für Anreise & Übernächtigung (wenn er nicht unmitelbar aus der Nähe kommt! Also Wien Veranstaltungsort – der Künstler kommt aus Wien) und Essen & Getränke. Bei einem Ausfall von einem Saxoponisten, wird der nächste Saxophonist intern von unseren Team gebucht und tritt auf der Veranstalung des AG auf. Der AG hat an den AN keinerlei Anspruch auf Preis Reduktionen bemängeln, oder beanstanden, wenn ein anderer Saxophonist wie ausgemacht, dass gebuchte Event bespielt und anders ist in seiner Art & Weise. Der AG hat auch keinen Aspruch auf Preis Reduktion, wenn Stil & Art vom gebuchten Künstler, beim Publikum nicht ankommt. Das Honorar des Künstlers ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung und wird zu 100% in REchnung gestellt. Für Auftragstonierungen des Saxophonisten, gelten auch unsere AGBs für Auftragstonierungen. Wenn Flüge, Hotel, Zug, Bus von unserer Seite (AN) für den Künstler für den AG gebucht wurden für einen Einsatz, werden diese bei einer Autrittstonierung dem AG in Rechnung gestellt.
Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag
aufgeführten Summe. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist vor dem Auftrag vor Auftrittsbeginn, in bar fällig oder per Überweisung 14 Tage vor dem Event vor Veranstaltungsbeginn fällig. der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E–Mail zu erhalten. in diesem
Fall entfällt der Versand Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, Auszahlbar oder kombinierbar Für eine spontane Verlängerung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch den AG, wird ein Honorar 100,00 EUR inc. Steuern für
jede angefangene Verlängerungsstunde (und bereits angefangenen) berechnet, außer der Stundenpreis ist laut Angebot anders angegeben, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde Preise und Bezahlung – Es gelten die Preise und
Zahlungskonditionen des AN. Engagements zu anderen Preisen und Zahlungskonditionen sind grundsätzlich möglich und erfordern die Schriftform. Wenn nicht anders vereinbart 30% Anzahlung der vereinbarten Gage 14 Tage nach
dem Vertragsabschluss zwischen AG und AN. Die 2 Hälfte der Gage (70%) je nach Vereinbarung 14 Tage vor der Veranstaltung durch Überweisung an das Konto des AN oder Bar am Tag der Veranstaltung, persönlich an den AN vor
Auftritts Beginn. Die Gage wird nach dem Soundcheck fällig, und ist an den AN oder eine beauftragten Person in bar auszuzahlen. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Werden Zahlungen gestundet oder
gerät der AG in Verzug, werden Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Bundesbank berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges des AG werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche
gegen ihn sofort fällig. Forderungen des AG gegen den AN können nicht abgetreten werden. Dem AG steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG ist ausgeschlossen, sofern die
Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (vertraglich) sind. Beauftragte Personen sind zum Inkasso berechtigt.Der AN behält sich das Recht vor keine Dienstleistung zu erbringen, bis zur ordentlichen Bezahlung
der vereinbarten Gage vom AG vor Veranstaltungsbeginn, wenn Technik vom AN für den AG im Rahmen der Vereinbarung aufgebaut worden sind. Eine Nachverrechnung wie oben erwähng ist Möglich, wird aber mit einem Zuschlag
von 75,– Euro durch den Mehraufwand im Nachhinein mehr berechnet.
Vertragsänderung, Gültigkeit der Verträge, Vertragsrücktritt / Storno:
Verträge können nicht geändert werden, jedoch können sie in beiderseitigem Einverständnis neu abgeschlossen werden. Verträge per Fax, E–Mail oder Internetbuchung werden von den Vertragspartnern grundsätzlich als bindend
anerkannt. Eine Kündigung (Widerruf) des Vertrages ist nur gemäß unserer Stornobedingungen bzw. unserer Widerrufserklärung möglich. Nicht Ausgenommen davon sind Verträge zur Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen, die nach
Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Auftragsstonierung:
Es werden folgende Stornogebühren bei Rücktritt des Auftraggebers berechnet: Storno bis 6 Monate vor der Veranstaltung, 40% der vereinbarten Gage, Storno bis 3 Monate vor der Veranstaltung, 50% der vereinbarten Gage. Stornos
bis 30 Tage vor der Veranstaltung, 70% der vereinbarten Gage und Storno bis 14 Tage vor der Veranstaltung, 100% der vereinbarten Gage. Eine Stonierung eines Vertrages ist nur in schriftlicher Form, mit Begründung der Stonierung, Datum und handschriftlicher Unterschrift möglich! Dies kann der AG an AN als PDF, oder PHOTHO an uns an info@showtime.at senden. Stonierungen die nur in schriftlicher Form per Mail, WhatsApp, SMS, Messenger-Dienste gesendet werden, werden von Uns nicht akzeptiert. Eine Stonierung per Post, schriftlich als Brief wird akzeptiert, wenn es sich aum einen Eingeschriebenen Brief handelt. Bei einem Storno, wird der Stornobetrag von der Summe des Auftrages genommen, gewährte Rabatte und Aktionen, ect verlieren damit ihre Gültigkeit und es wird die Summen der nicht Rabattierten aufgeführten Leistungen als Stornobetrag verrechnet! Keine Stornogebühren, wenn die Veranstaltung durch eine Pandemie (zb. Corona) verschoben
wird – In diesem Fall wird nur ein neuer Termin vom AG bestimmt und die Veranstaltung läuft ohne Mehrkosten an dem neuem Termin, mit der gleichen Leistung wie besprochen statt – Der AG kann die Veranstaltung 2 Jahre in die
Zukunft verschieben. Stornogründe von Seiten des AG, mit Begründungen wie Künstler ist nicht erreichbar, meldet sich nicht sofort, oder es gab nie ein persönliches Treffen ect. sind keine Rücktrittsgründe, oder Verletzungen des Vertrages vom AN. Der Vertrag bekommt durch Gegenzeichung von Showtime, mit Datum und Unterschrift mit Stempel Rechtsgültigkeit, auch wenn keine Anzahlung geleistet wird. Der AN kann bei einer Termin Verschiebung nicht Garantieren, dass Künstler (Dienstleister), TEchnik, Fotobox, Bodenenbel, Coldy Pyro ect zu dem verschobenen Termin frei sind. Rabbatierte Preise vom ursprünglichen Termin, können eventuell, wenn keine Technik wie Fotobox, Bodennebel nicht mehr Verfügbar sind, nicht um den gleichen Preis anbieten. Der Auftrag bleibt troz TErminverschiebung Rechtsgültig und der AG hat keinen Anspruch auf Stornierung, wenn bestimmte Künstler, TEchnik, ect. zu seinem neu verschobenen Termin nicht verfügbar sind!
Reisekosten und Bewirtungskosten
Pro 50km werden €30,- dem (AN.) in Rechnung gestellt von der Adresse des (AG.) oder ein individuelles Pauschalangebot wird dem Kunden angeboten. Bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde (oder in einem gebuchten Service wie DJ OPEN END) wird eine Übernachtungsmöglichkeit + Frühstück (Hotel, Penzion, Ferienzimmer mit Parkplatz) fixer bestandteil vom Vertrag (auser gesondert zwichen AN und AG vereinbart) und wird vom AN gebucht und die Kosten gehen zu Lasten von AG.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Es werden vom AG zu AN alle Kosten in von Adresse AN zu AG und wieder zurück gestellt, dies beinhalten auf Taxi & Transfär Kosten zb. Zum- & Vom Flugplatz und wenn nicht durch Shutteldienst vom AG organisiert auf der Transfere Von- & Zum Veranstaltungsord durch Taxi- oder Schuttelbuss. Der
Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An– und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung. Der Abreisepunkt von AN oder dessen Kooperationspartnern ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps
immer der schnellsten Route, primär aber Autobahn und dann in Folge Landstraßen.! Der AN und seine Begleitperson (Aufbauhilfe, andere AN) erhalten während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und ab 6 stunden Spielzeit je eine Mahlzeit vom AG kostenlos zur
Verfügung gestellt.Der AG übernimmt die Kosten für die Bewirtung (einfaches Essen und Getränke) des AN. Alternativ ist eine Bewirtungspauschale in Höhe von 75.90 Euro (inkl. MwSt.) zu entrichten oder der AN kann diese Summe an
dem Veranstaltungsort auf den AG anschreiben lassen, somit entfällt die Bewirtungspauschale in Bar. Zufahrt – Bei Dienstleistungen in Externen Räumlichkeiten sorgt der AG für eine direkte Zufahrt zur Räumlichkeit, sowie einen
kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort. Eventuelle Parktickets werden vom AG übernommen. Ist keine Direkte Auslademöglichkeit vor der Location gegeben und müsster der AN das Equipment über 50m entfernt von dem Veranstaltungsort ausladen, so wird dem AN eine Aufbauhilfe für Auf- & Abbau zur Verfügung vom AG gestellt!. Der AG kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte
Zufahrtsstraßen). Der AG haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten. Bei einer Anreise in Wien entstehen keine zusätzlichen Kosten. Danach 0,50 Cent / KM oder 30€ pro 50km, bzw
individuelles Pauschalangebot. Bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde ist gehen Kosten von Übernachtungsmöglichkeit + Frühstück + Parkplatz zu lasten von AG.
Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des
Auftragnehmers. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Diese AGB gelten ab dem 01.1.2019. Alle früheren AGBs verlieren Ihre Gültigkeit.
Auftrittszeiten/Überstunden/Extra Positionen.
Black Line Open End ab 18:00 bis Maximal 4:00 oder Sperrstunde [Betrifft Buchungen von 2024 bis 2025], White Line Open END ab 14:00 / 16:00 bis Maximal 4:00 oder Sperrstunde, [Betrifft Buchungen von 2024 – 2025] Whitle Line Stunden Paket von 16:00 bis 2:00Stundenpakete wie ausgemacht bis der angebotenen Stundenanzahl, dann ab Ende Verlängerbar pro Std. nach ausgemachten Stundensatz. Der AN fragt 30min vor Veranstaltungsende den AG, ob er Verlängern will, oder nicht und beendet, wenn von AG nicht anders Gewünscht wird, vor Auftrittsverlängerung. Preisliste von Jänner 2026 – 3 Stunden DJ Leistung 400,- Netto, jede weitere Stunde wird mit 100,- Netto verrechnet, DJ Leistung OPEN END (reine DJ Leistung, ohne Technik!) ab 18:00 1000,- Netto, ab 14:00 1200,- Netto (Open End gilt ab der ausgemachten Zeit vom Vertrag her bis zur Sperrstunde des Lokales, maximal 4:00).
Datenschutzerklärung nach der DSGVO
Auf unseren Internetseiten ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an
uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind: Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert: Vorname, Nachname, Veranstaltungsort, E–Mail–Adresse, Veranstaltungsdatum,
Veranstaltungsart, Telefon, Gefunden durch, persönliche Nachricht. Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Alternativ ist eine
Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E–Mail–Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E–Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der
Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet. 2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des
Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E–Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E–Mail–Kontakt auf den Abschluss eines
Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 3. Zweck der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung
der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E–Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten. Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen
Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen. 4. Dauer der Speicherung Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung
des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E–Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige
Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die während des Absendevorgangs zusätzlich
erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht. 5. Widerspruchs– und Beseitigungsmöglichkeit Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E–Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht
fortgeführt werden. Der Widerspruch kann durch E–Mail–Kontakt oder auf dem Postweg an die im Impressum geannte Adresse ausgesprochen werden. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert
wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
Bilder & Videos
Der AG nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und Videos vom AN gemacht werden könnten, die er für seine zukünftigen Werbezwecke des AN dienen können. Der AG und das Publikum haben keine Rechte,
zur Abtretung dieser Daten & Rechte die vom AN erstellten Daten an diesem Event. Der AN kann dieses Bild & Videomaterial für seine Werbezwecke verwenden. Sollte trotz ein Gast sich gestört fühlen, wenn er sich in der Zukunft
irgendwo in einer Werbung wieder findet, so kann er durch einen Gesichts Filter bedeckt werden. Der AN hat aber dann immer noch das Recht, mit diesem Bild & Video Material Werbung in eigenen Zwecken zu machen – In Print sowie
als Video auf seiner Hompage, oder seinen Sozialen Netzwerken!
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die –soweit möglich– dem am nächsten kommt, was
Showtime gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedache